26.03.2015 18:42:40
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Unverständliche Regulierung: Bundesweites TV darf Lebensgrundlage der regionalen Medien angreifen
Die Rundfunkreferenten hatten sich zuvor auf eine Regelung verständigt, wonach lokale und regionale Werbung der Finanzierung lokaler und regionaler Inhalte dient und in bundesweit verbreiteten Programmen nicht stattfinden soll. Dies war über lange Jahre einvernehmliche Praxis gewesen, bis das Bundesverwaltungsgericht Ende 2014 eine klarstellende Regelung im Rundfunkstaatsvertrag vermisste. Diese im Länderkreis einmütig formulierte Klarstellung ist nun an der bayerischen Haltung gescheitert.
"Wir befürchten ein massives Eindringen der beiden privaten TV-Familien in regionale Werbemärkte", so der APR-Vorsitzende Felix Kovac. Angesichts ohnehin nicht wachsender nationaler Umsätze sei gerade der Hörfunk für die Finanzierung seiner Inhalte auf diese Werbeeinnahmen angewiesen.
Bundesweite TV-Anbieter seien nun in der Lage, regionalen Werbungtreibenden Angebote zu machen, während ihnen die Radioveranstalter umständlich erklären müssten, warum etwa Sponsorhinweise nach einer mehrseitigen Anweisung der Medienanstalten nur mit ganz bestimmtem Wortlaut zulässig seien. "Eine zeitgemäße Regulierung sieht anders aus", so Kovac.
Kovac fürchtet zudem, dass die Radioanbieter durch die Folgen der unterlassenen Klarstellung zukünftig nicht in der Lage sein werden, in die Digitalisierung zu investieren. Wenn schon die Finanzierung des Programms auf dem bestehenden analogen terrestrischen Vertriebsweg schwierig werde, dann seien Mehrausgaben für digitale Vertriebswege ohne Nachfrage auf Hörerseite nicht zu stemmen.
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Pressekontakt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Ory Mail stephan.ory@privatfunk.de Mobil 0151/24005500

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