29.11.2012 17:16:31

UPDATE: Bundesregierung nimmt angekündigte EEG-Prüfung durch EU ernst

   --EU-Wettbewerbshüter prüfen EEG auf Verstöße gegen EU-Beihilfevorschriften

   --Bundesregierung nimmt Beihilfeprüfung "sehr ernst"

   --Bundestag beschließt neue Regelungen zur Offshore-Haftung und "Winterreserve"

   (NEU: Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums, Bundestagsbeschlüsse)

   Von Beate Preuschoff

   BERLIN--Ein energiegeladener Tag: Aus Brüssel kommen Drohungen gegen das Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) und damit gegen ein zentrales, wenngleich auch in Deutschland selbst umstrittenes Instrument der Energiepolitik. Im Berliner Bundestag werden Beschlüsse zur Offshore-Haftung und zur "Winterreserve" gefasst. Damit soll zum einen der Umbau der deutschen Energieversorgung - sprich die Energiewende - weiter vorangetrieben und zum anderen sollen Netz- und Stromausfälle im Winter verhindert werden.

   Am Morgen kündigte der Sprecher des EU-Wettbewerbskommissars an, dass die EU-Kommission die deutsche Energiepolitik näher unter die Lupe nehmen und prüfen wird, ob das EEG mit den Beihilferichtlinien der EU vereinbar ist. "Das Bundeswirtschaftsministerium nimmt die Diskussion um mögliche Beihilfetatbestände bei den Ausnahmeregelungen sehr ernst und steht dazu mit der EU-Kommission im Gespräch", hieß es dazu aus dem Ministerium von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP). Der ist selbst an einer grundlegenden Reform des Gesetzes interessiert und will die Förderung der Erneuerbaren Energien nach eigenem Bekunden stärker marktwirtschaftlich ausgestalten.

   "Die jetzige planwirtschaftliche Ausgestaltung der Förderung Erneuerbarer Energien ist der Hauptkostentreiber beim Strompreis", hieß es aus Röslers Ministerium. Der Minister habe sich daher nachdrücklich für eine zügige Reform des derzeitigen EEG-Fördersystems hin zu mehr Wettbewerb ausgesprochen.

   Das für das EEG zuständige Bundesumweltministerium habe erste Verfahrensvorschläge für eine EEG-Reform vorgelegt und auch angekündigt, die Kriterien für die EEG-Ausnahmeregelungen zu überprüfen. Da beide Prüfungen noch andauerten und keine abschließenden Positionen der EU-Kommission oder des Bundesumweltministeriums vorlägen, könne vom Wirtschaftsministerium jedoch "zu Details nicht Stellung genommen werden".

   Um die Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind oder Biomasse zu fördern, räumt das EEG der Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien ins Netz Vorrang gegenüber konventionell erzeugtem Strom ein und garantiert außerdem feste Vergütungen. Die EU-Kommission will nun vor allem diese zugesicherten Tarife für die Erzeuger und die Ausnahmen von der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen prüfen.

   Es soll festgestellt werden, ob die Förderung staatlichen Hilfen gleichkommt. "Wir haben eine Beschwerde erhalten", sagte Antoine Colombani, Sprecher von Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Dazu würden jetzt Informationen gesucht und gesammelt, es handele sich aber noch nicht um eine förmliche Ermittlung. Den Namen des Beschwerdeführers nannte der Sprecher in Brüssel nicht.

   In Berlin machte sich der Bundestag daran, die Energiewende ein stückweit voranzubringen und fasste eine Reihe energiewirtschaftlicher Beschlüsse. Die Koalition aus Union und FDP setzte gegen die Stimmen von SPD, Grünen und Linken mehrere Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz durch.

   So beschloss der Bundestag neue Haftungsregeln für Offshore-Windanlagen auf hoher See. Danach sollen Windparkbetreiber künftig Schadenersatz erhalten, sobald ihre Anlage betriebsbereit, aber nicht ans Netz angeschlossen ist. Bis zu einer bestimmten Summe soll der Netzbetreiber zahlen. Die darüber hinaus gehenden Kosten sollen über eine Umlage auf die privaten Stromkunden abgewälzt werden.

   Bei verspäteten Anschlüssen oder Störungen soll die jährliche Haftungssumme für einen Netzbetreiber maximal 110 Millionen Euro betragen, sofern kein Vorsatz nachzuweisen ist. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit soll der Netzbetreiber nur noch mit maximal 17,5 Millionen Euro haften. Der Rest müssen die Bürger zahlen. Schon jetzt wird davon ausgegangen, dass Entschädigungen von über einer Milliarde Euro anfallen könnten.

   Die Regierung verspricht sich von den Haftungsregeln und den daraus resultierenden geringeren finanziellen Risiken für die Netzbetreiber, dass mehr Investoren angelockt werden. Denn bislang fehlt vielfach Geld für weitere Netzinvestitionen. Rösler verteidigte die neuen Haftungsregeln und warb um Verständnis für die Zusatzbelastungen. "Wir machen den Weg frei für Milliardeninvestitionen", sagte er. Die Belastungen hierfür würden gerecht auf Windparkbetreiber, Netzbetreiber und Verbraucher aufgeteilt. Die Kosten für die Verbraucher würden auf ein Prozent des Strompreises gedeckelt. Die Opposition hingegen kritisierte, dass nun die Stromverbraucher ausbaden müssten, dass die Bundesregierung die Herausforderungen der Windparks in Nord- und Ostsee vollkommen unterschätzt habe.

   Für den Geschäftsführer des Netzbetreibers Tennet, Lex Hartman, bringt das Gesetz endlich mehr Rechtssicherheit für Ausbau und Anbindung der Windenergie auf See. Das verschaffe mehr Planungs- und Investitionssicherheit. Tennet hatte bisher erhebliche Probleme bei den Anschlüssen der Windparks in der Nordsee.

   Der Bundestag beschloss darüber hinaus eine "Winterreserve" bei Kraftwerken. Damit sollen im bevorstehenden wie auch in kommenden Wintern Blackouts verhindert werden. Danach können geplante Stilllegungen von unrentablen Gas- oder Kohlekraftwerken untersagt werden, wenn diese für die Sicherung der Netzstabilität benötigt werden. Die betroffenen Kraftwerksbetreiber sollen dafür angemessen entschädigt werden.

   Zudem sollen energieintensive Unternehmen Geld erhalten, wenn sie bei Engpässen auf eine bestimmte Menge Strom verzichten. Die Kosten, die aus den Entschädigungen resultieren, sollen auf die Strompreise umgelegt werden. Damit die Regelungen Anfang kommenden Jahres in Kraft treten können, muss noch der Bundesrat zustimmen. Das könnte die Länderkammer in ihrer Sitzung am 14. Dezember tun.

   Kontakt zum Autor: beate.preuschoff@dowjones.com

   Alessandro Torello hat zu diesem Bericht beigetragen.

   DJG/bep/chg

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   November 29, 2012 10:45 ET (15:45 GMT)

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