21.06.2017 16:14:42
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UPDATE/Bußgeld wegen unerlaubter Werbeanrufe gegen Eon verhängt
--Eon und Callcenter sollen 100.000 Euro zahlen
--Eon legt Einspruch ein
(NEU: Reaktion Eon)
BERLIN (AFP)--Wegen Belästigung durch unerlaubte Werbeanrufe hat die Bundesnetzagentur den Stromkonzern Eon und ein Callcenter mit Bußgeldern von insgesamt 100.000 Euro bestraft. Damit erhöhen sich die insgesamt in diesem Jahr wegen solcher Anrufe verhängten Strafen auf 465.000 Euro, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Eon legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und wies die Vorwürfe zurück.
"Wer Werbeanrufe erhält, sollte genau prüfen, ob er dem zugestimmt hat", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind verboten." Im aktuellen Fall hatte das Callcenter Regiocom Halle GmbH für Eon Verbraucher angerufen und diesen einen Stromanbieterwechsel angeboten.
Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher erfolgten. Die Kontaktdaten der Verbraucher stammten den Angaben zufolge von Adresshändlern. Angeblich hätten die Angerufenen an Gewinnspielen teilgenommen. Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben die betroffenen Verbraucher aber weder die genannten Internetseiten besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt.
Die Bundesnetzagentur warf nun Eon und dem Callcenter vor, vor der Telefonkampagne nicht geprüft zu haben, ob eine Werbeeinwilligung der Verbraucher vorliegt und die auf den Gewinnspielseiten enthaltenen Einwilligungserklärungen den rechtlichen Anforderungen genügen. Insofern seien beide Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen.
Eon wies das zurück. Das Unternehmen gehe "sehr sorgsam mit den rechtlichen Anforderungen an Werbe-Erlaubnissen um" und stelle "hohe vertragliche Maßstäbe an die Adresslieferanten", erklärte ein Sprecher. Daher weise Eon den Vorwurf der unterlassenen Sorgfaltspflicht zurück. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig, Eon legte am Mittwoch Einspruch gegen den Bescheid ein.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/bam
(END) Dow Jones Newswires
June 21, 2017 09:44 ET (13:44 GMT)- - 09 44 AM EDT 06-21-17
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