14.08.2013 13:12:31

UPDATE: Gericht stoppt Übernahme von Kabel BW durch Unitymedia

   -- OLG Düsseldorf hebt schon genehmigte Fusion von Unitymedia-KabelBW wieder auf

   -- Unitymedia kündigt Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof an

   -- Netcologne will auch bei Vodafone-Kabel-Deutschland-Deal genau hinschauen

   -- Deutsche Telekom begrüßt Urteil

   (NEU: Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten, Kontext)

   Von Archibald Preuschat

   Das Oberlandesgericht Düsseldorf spuckt bei der Konsolidierung des deutschen Telekommunikationssektors in die Suppe. Am Mittwoch hat das Gericht die schon abgesegnete Übernahme von Kabel Baden Württemberg durch Unitymedia wieder aufgehoben. Das Bundeskartellamt hatte die Transaktion Ende 2011 unter Auflagen durch gewunken. Im schlimmsten Fall müssten beide Unternehmen nun wieder entflochten werden.

   Geklagt hatte die Deutsche Telekom und der regionale Telekommunikationsanbieter Netcologne. Unitymedia hat bereits Rechtsmittel gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil angekündigt.

   "Zwar sei (der Markt) bislang im Wesentlichen durch regional begrenzt agierende Anbieter geprägt", teilte das Oberlandesgerichts Düsseldorf mit. "Es bestünden jedoch ausreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Kabel BW seine Geschäftstätigkeit ohne den Zusammenschluss innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre auf das Gebiet von Unitymedia hätte ausdehnen und somit in Konkurrenz zu diesem Unternehmen hätte treten können," urteilte der 1. Kartellsenat des Gerichts.

   Eine Unitymedia-Sprecherin kündigte an, gegen den Beschluss Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen zu wollen. Sollte dieser statt gegeben werden, steht allen Beteiligten ein jahrelanger Rechtsstreit ins Haus. Für den Fall, dass das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts Bestand haben sollte, müsste das Bundeskartellamt die Fusion neu prüfen. Sollte diese dann nicht gemehmigungsfähig sein, müssten Unitymedia und KabelBW wieder entflochten werden.

   Netcologne hat in dem Verfahren argumentiert, dass keine Auflage geeignet sei, die negativen Folgen der Fusion für den Wettbewerb auszugleichen, sagte ein Sprecher des Regional-Anbieters dem Wall Street Journal Deutschland. Soweit wollte ein Sprecher der Deutschen Telekom nicht gehen, er nannte aber die bisherigen Auflagen des Kartellamtes für nicht ausreichend. Beide Unternehmen begrüßten entsprechend das Urteil.

   Unitymedia, die zur von John Malone kontrollierten Liberty Global gehört, hält dagegen: "Wir sind angesichts der vorangeschrittenen Marktkonsolidierung davon überzeugt, dass der Infrastrukturwettbewerb zwingender denn je das gemeinsame Unternehmen Unitymedia Kabel BW braucht, damit nachhaltiger Wettbewerb zu den drei nationalen Unternehmen Deutsche Telekom, Vodafone-Kabel Deutschland und O2-E-Plus geschaffen werden kann," so die Sprecherin.

   Ein Sprecher des Bundeskartellamtes wollte vor Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung keine Stellungnahme abgeben. Er betonte jedoch, dass die Behörde schon seinerzeit die Fusion von Unitymedia und Kabel BW "sehr kritisch" gesehen habe und darum nur "unter weit reichenden Markt-öffnenden Auflagen" genehmigt habe.

   Unklar bleibt derweil, was das Urteil vom Mittwoch für die kartellrechtliche Beurteilung der geplanten Übernahme von Kabel Deutschland durch Vodafone bedeutet. Der Netcologne-Sprecher kündigte an, auch in diesem Fall genau hinschauen zu wollen.

   Kontakt zum Autor: archibald.preuschat@dowjones.com

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   August 14, 2013 06:41 ET (10:41 GMT)

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