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17.12.2013 12:51:31

UPDATE: Karlsruhe stärkt Rechtsschutz vor Enteignung bei Bergbauprojekten

   -- Richter billigen Braunkohletagebau Garzweiler II

   -- Urteil dürfte aber weitere Fördervorhaben erschweren

   (NEU: Einordnung, Details)

   KARLSRUHE (AFP)--Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsschutz von Bürgern gestärkt, die wegen großer Bergbauprojekte von Enteignung und Umsiedlung bedroht sind. Bereits im Zulassungsverfahren müssen Behörden künftig auch die privaten Belange betroffener Bürger in einer Gesamtabwägung berücksichtigen und ihnen Klagemöglichkeiten einräumen, heißt es in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil.

   Die Richter billigten zugleich den Braunkohletagebau Garzweiler II. Dessen Zulassung sei wegen des Gemeinwohlbelangs der Energieversorgung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. (Az. 1 BvR 3139/08 und 1 BvR 3386/08)

   Mit der Entscheidung steht dem bis 2045 geplanten Abbau von Braunkohle in der Grube Garzweiler II in Nordrhein-Westfalen rechtlich vorerst nichts mehr im Weg. Das Urteil dürfte aber Vorhaben zur Gasförderung mit dem umstrittenen Frackingverfahren erschweren.

   Damit war die Klage der Umweltschutzorganisation BUND erfolgreich, die eines von Umsiedlung betroffenen Bürgers aber nicht. Laut Gericht war die Enteignung eines dem BUND gehörenden Grundstücks verfassungswidrig, weil Behörden die nötige Gesamtabwägung des Tagebauprojekts unterlassen hatten. Dieser Verfassungsverstoß hat den Richtern zufolge aber keine weiteren Konsequenzen, da das Grundstück schon längst weggebaggert ist.

   Die Klage des Bürgers, der ein "Recht auf Heimat" gefordert hatte, scheiterte dagegen. Die freie Ortswahl finde ihre Grenzen an den Regelungen der Bodennutzung, die dem Gemeinwohl dienen, heißt es im Urteil.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

   DJG/mgo

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   December 17, 2013 06:18 ET (11:18 GMT)

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