08.10.2015 15:57:38
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Verschärfung des Urhebervertragsrechts nutzt niemandem
Die Verlegerverbände wiesen darauf hin, dass bereits seit Jahren kollektive Regelungen für die Presse im Bereich des Urhebervertragsrechts bestünden. Diese Tatsache blende der Gesetzesentwurf von vornherein aus.
Im Einzelnen lehnten die Verbände die Vorgabe einer jeweils gesonderten Vergütung des Urhebers für denselben Beitrag in der gedruckten und elektronischen Ausgabe ab. Diese Regelung verkenne die Marktbedingungen und das geänderte Nutzerverhalten: Der Leser eines digital angebotenen Artikels nutze denselben Inhalt in der Regel nicht auch noch in der gedruckten Version. Einer angemessenen Vergütung des Urhebers werde daher nur eine einheitliche Betrachtung der Presse in gedruckter und digitaler Form gerecht.
Mit der Ausweitung der bestehenden Auskunftsansprüche von Urhebern gegenüber den Verlagen würde eine enorme Bürokratie aufgebaut. Der geplante jährliche Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung wäre in der Praxis für die Verlage kaum durchführbar. "Wie sollte dies in einem Verlagshaus laufen, in dem hunderte Autoren und tausende journalistische Beiträgen pro Jahr und Titel - gedruckt wie auch online - berücksichtigt werden müssten? Das ist in jeder Hinsicht unverhältnismäßig", mahnten die Verlegerverbände.
Das ebenfalls neue Rückrufrecht der Autoren nach fünfjähriger Verwertung würde die zeitgeschichtliche Dokumentationsfunktion der digitalen Verlags-Archive gefährden. Die vorgesehene fünfjährige Befristung für eine Verwertung würde darüber hinaus den Autoren selber wirtschaftlich schaden, weil die betreffenden Artikel und Fotos einen dann nur begrenzteren Wert für den Verlag darstellen würden. Dies würde zudem die bisherigen Verhandlungsergebnisse zu den gemeinsamen Vergütungsregeln zwischen Autoren und Verlagen infrage stellen.
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