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09.05.2016 16:57:42

Verspätungszuschläge bei Steuererklärung fallen milder aus

BERLIN (dpa-AFX) - Die geplanten Zuschläge für verspätet eingereichte Steuererklärungen fallen weniger scharf aus als bisher bekannt. Der Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat soll nach Angaben aus der Koalition nur diejenigen betreffen, die Steuern nachzahlen müssen. Diese würden aber nur dann greifen, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ende des Besteuerungszeitraumes abgegeben und wenn zugleich keine Fristverlängerung beantragt worden sei, hieß es am Montag in Berlin.

Für 2016 müsste demnach die Steuererklärung bis spätestens Ende Februar 2018 abgegeben werden, wenn man einen Steuerberater hat. Wer Steuern erstattet bekommt, für den ändert sich demnach nichts.

Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und die keinen Steuerberater nutzen, sollen zudem generell - unabhängig vom Verspätungszuschlag - zwei Monate mehr Zeit bekommen, ihre Steuererklärung abzugeben. Ehepaare etwa mit Lohnsteuerklasse III und V haben demnach künftig also bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit zur Abgabe. Bisher galt die Abgabefrist bis Ende Mai.

Zudem soll eine Billigkeitsregelung für Steuerpflichtige eingeführt werden, die erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist zur Abgabe aufgefordert wurden und die bis zur Aufforderung davon ausgehen konnten, keine Steuererklärung abgeben zu müssen. Für sie sollen Verspätungszuschläge erst vom Ablauf der in der Aufforderung angegebenen Erklärungsfrist an berechnet werden. "Es muss also kein Rentner befürchten, hohe Verspätungszuschläge zahlen zu müssen, weil er fälschlicherweise davon ausgegangen ist, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein", hieß es. Die neuen Regeln sollen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten./sl/DP/edh

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