09.01.2025 20:08:38
|
WAHL 2025: CDU will härteres Vorgehen gegen Gewalt und Kriminalität
BERLIN (dpa-AFX) - Die CDU will Gewalt und schwere Kriminalität stärker bekämpfen und setzt dafür auf mehr Instrumente für die Behörden und eine härtere Linie in der Migrationspolitik. Die Menschen in Deutschland erwarteten zu Recht "einen starken Staat, der Recht und Ordnung durchsetzt und Sicherheit gewährleistet", heißt es im Entwurf eines Papiers zur inneren Sicherheit, das der CDU-Vorstand bei seiner Klausurtagung in Hamburg an diesem Samstag beschließen soll. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Die CDU spricht sich in dem Entwurf unter anderem dafür aus, die Ausstattung der Sicherheitsbehörden und den Informationsaustausch zwischen Stellen von Bund und Ländern zu verbessern. Mit Blick auf psychisch kranke Gewalttäter solle eine neue Gefährderkategorie eingeführt werden. Bei schweren Straftaten wie Kindesmissbrauch müsse gelten: "Kinderschutz geht vor Datenschutz der Täter." Daher sollten Internetanbieter zur Speicherung von IP-Adressen für eine Mindestdauer von drei Monaten verpflichtet werden.
Mehr Technik für Ermittlungen
Sicherheitsbehörden sollen nach Vorstellung der CDU auch mehr Befugnisse zur elektronischen Gesichtserkennung, und für Videos in Echtzeit an besonders kriminalitätsbelasteten Orten wie Bahnhöfen und Flughäfen bekommen. Möglich sein soll der Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Analyse großer Datenmengen. Im Entwurf genannt werden auch Strafrechtsverschärfungen, um Frauen, ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen besser zu schützen.
Die CDU spricht sich zudem für ein härteres Vorgehen bei Ausweisungen und irregulärer Migration aus. "Die CDU hat ihren Kurs hier klar korrigiert", heißt es im Entwurf. Eine "Wende in der Migrationspolitik" solle nun auch umgesetzt werden. So solle ein Täter sein Aufenthaltsrecht verlieren, wenn er rechtskräftig, auch auf Bewährung, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird - oder zum zweiten Mal wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilt wird.
Abschiebungen und Arrest
Auch ohne Straftaten müssten Menschen effektiv abgeschoben werden, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellten, heißt es im Entwurf. "Wer nicht freiwillig ausreist oder abgeschoben werden kann, muss in unbefristeten Ausreisearrest genommen werden können." Wenn Personen schwere Straftaten begehen und man erkenne, dass mit einer Einbürgerung ein Fehler gemacht worden sei, müsse bei doppelter Doppelstaatsangehörigkeit eine Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit möglich sein. "Das muss insbesondere gelten bei antisemitischen und terroristischen Taten."/sam/bk/DP/he
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!