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07.10.2016 14:02:39

Was ändert sich ab 2017 in der Pflege? Private Pflegedienste und -heime im Saarland informieren

Saarbrücken (ots) - Ab dem 1. Januar 2017 bekommen 34.000 saarländische Pflegebedürftige statt ihrer Pflegestufe einen Pflegegrad. Alle Einstufungen orientieren sich danach am neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. "Dann werden aus drei Pflegestufen fünf Pflegegerade, und sämtliche Verfahren zur Einstufung verändern sich", erklärt der saarländische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Helmut Mersdorf. "Pflegende aus unseren Mitgliedsunternehmen simulieren die Einordnungen in die Pflegegrade derzeit in Workshops, um zum Jahreswechsel Pflegebedürftige und Angehörige kompetent beraten zu können."

Allerdings müssen Pflegebedürftige und Angehörige für die Auswahl der ambulanten und Tagespflegeleistungen gut informiert sein und ein komplexes System verstehen. "Dabei wollen die Pflegedienste und
heime des bpa gern helfen", so Mersdorf. Bei der Einstufung in einen Pflegegrad, aus dem sich die späteren Leistungen ergeben, finden unter anderem Faktoren wie Mobilität, kommunikative Fähigkeiten, psychische Problemlagen, Maß der Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Berücksichtigung. Dabei tritt der Zeitaufwand zugunsten der Beurteilung der verbliebenen Selbstständigkeit in den Hintergrund. "Damit wird die individuelle Situation der Pflegebedürftigen besser erfasst, als es mit den bisherigen drei Pflegestufen möglich war", erläutert Mersdorf.

In den letzten Wochen konnte der bpa bereits mehrere Workshops zum neuen Begutachtungsassessment anbieten; weitere Termine folgen im November. "Die Pflegenden in den ambulanten Diensten und den Heimen sind erste Ansprechpartner für ratsuchende Pflegebedürftige und deren Familien. Wir können dank der Simulationen und einer speziellen bpa-Arbeitshilfe künftig sehr genau sagen, mit welchem Pflegegrad ein Betroffener rechnen kann und worauf diese Entscheidung basiert." Damit werde die Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verständlicher und transparenter.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 100 in Saarland) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.

OTS: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. newsroom: http://www.presseportal.de/nr/17920 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt: Für Rückfragen: Angela Eicher, bpa-Landesbeauftragte, Tel.: 0681/948 88 40, www.bpa.de

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