05.09.2016 21:12:37
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WAZ: Juristische Ohrfeige mit Ansage - Kommentar von Tobias Blasius zur Frauenquote
Dass die Düsseldorfer Richter die neue Frauenförderung nun für verfassungswidrig erklärten, weil das Land dafür gar keine Gesetzgebungskompetenz besitze, ist die bittere Pointe der gesamten Diskussion. Wenn sich dieses Urteil in höherer Instanz bestätigt, müsste man ernsthafte Zweifel am Regierungshandwerk hegen. Die Klarheit des Düsseldorfer Richterspruchs wäre Anlass genug, die verkorkste Dienstrechtsreform zu überarbeiten. Acht Monate vor der Landtagswahl gebietet es aber wohl die Selbstachtung der Landesregierung, den Gang durch die Instanzen anzutreten.
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