25.05.2015 20:02:37
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WAZ: Steuersünder am Pranger - Kommentar von Frank Meßing zur Schweizer Fahndungs-Praxis
Wenn die Schweizer Steuerverwaltung nun Namen möglicher Steuerhinterzieher ins Internet stellt, verabschiedet sie sich von diesen rechtsstaatlichen Tugenden. Es mag ja bequem und populär sein, vermeintliche Sünder öffentlich an den Pranger stellen.
Dabei übersehen die sonst so korrekten Eidgenossen allerdings, dass auch für Steuerhinterzieher zunächst einmal die Unschuldsvermutung und das Steuergeheimnis gelten. Wo soll das hinführen, wenn Behörden künftig Namen von Verdächtigen kurzerhand im Netz veröffentlichen, nur weil sie überlastet sind und die Adressen nicht finden?
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