EURO STOXX
17.04.2013 19:37:34
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WDH/ROUNDUP: Neue Verzögerungen für Prozesse gegen Porsche-Holding
Die 5. Zivilkammer will am 19. Juni entscheiden, ob ein Verfahren um fast zwei Milliarden Euro Schadenersatz gegen die PSE an ein Gericht mit Kartellrechtsschwerpunkt überwiesen werden muss. Der Vorsitzende Richter Stefan Puhle erklärte, dass der Kammer im Laufe ihrer Auseinandersetzung mit der Materie Zweifel gekommen seien, ob sie überhaupt zuständig ist. Inhaltlich ist in dem Verfahren damit aber noch nichts entschieden - es geht vorab um Formaljuristisches.
Die PSE wehrt sich vehement gegen den Ortswechsel. "Für uns ist entscheidend, dass der Fall behandelt und entschieden wird und nicht weiter durch die Republik irrt", sagte PSE-Jurist Markus Meier.
Die Kläger, die Kanzlei Broich, beantragten Frankfurt am Main. Aber auch das Landgericht Hannover wäre denkbar, wie Puhle erklärte.
Sollte der Fall überwiesen werden, wäre die Prozesswelle geteilt: Zwei Fälle mit Klagesummen von insgesamt gut zwei Milliarden Euro blieben in Braunschweig (5 O 3086/11 und 5 O 2077/11). Ursprünglich wollte Puhles Kammer auch diesen Strang am Mittwoch behandeln, doch die Krankmeldung des Klägeranwalts warf den Zeitplan über den Haufen.
Der Fall Nummer drei (5 O 552/12) mit seinen knapp zwei Milliarden Euro Forderung droht dagegen im Juni abgegeben zu werden. Der mögliche Sonderweg hängt an unterschiedlichen Prozesstaktiken für die Fälle. Für die PSE bedeutet der mögliche Ortswechsel neue Verzögerungen im Ringen um die geforderten Wiedergutmachungen in Milliardenhöhe. Sie betont stets, dass die Braunschweiger Klagen "unbegründet" seien.
Während die strafrechtliche Aufarbeitung der damaligen Vorfälle ehemalige Porsche-Manager trifft und die PSE dabei nicht direkt prozessbeteiligt ist, sind es vor allem die in Braunschweig und den USA anhängigen Investorenforderungen, welche die PSE als Risiko nicht abschütteln kann. Und in Braunschweig sind für diesen Herbst schon Termine für weitere Investorenklagen anberaumt - drei an der Zahl.
Die drohende Teilung der drei Milliarden-Fälle ist so zu erklären: Kanzlei Broich aus Frankfurt am Main baute ihre Argumentation auf zwei Säulen. Neben dem Vorwurf der Marktmanipulation kreidet Broich auch kartellrechtliche Aspekte an. Dabei spielt die Aktionärsstruktur bei VW eine Rolle. Als die PSE im Herbst 2008 überraschend mitteilte, Zugriff auf rund drei Viertel der VW-Stammaktien zu haben, war nur noch ein Bruchteil der Papiere frei handelbar, was zu Turbulenzen am Markt führte. Denn das Land Niedersachsen hält als VW-Ankerinvestor rund ein Fünftel der Aktien. Der Wert der Papiere schoss durch die Decke, die VW-Stämme kosteten zeitweise viermal so viel wie vorher.
Anders als Broich wirft der Vertreter der anderen zwei Klagen, die Münchner Kanzlei CLLB, der PSE keine kartellrechtlichen Verfehlungen vor, mit denen aus Sicht der Kammer Schwerpunktjuristen nötig wären. Eine inhaltliche Vorentscheidung ist die denkbare Überweisung nicht. Es geht bisher nur um die Zuständigkeitsfragen.
Ob die Neuigkeiten Auswirkungen auf die drei weiteren jüngeren in Braunschweig anhängigen Klagen haben, ist unklar. Sie stammen unter anderem aus dem Kreis der Merckle-Gruppe. Der Milliardär Adolf Merckle, der 2009 starb, hatte sich mit VW-Aktien verspekuliert und schwere Verluste eingefahren. Die drei jüngsten Verfahren und das wegen Krankheit verschobene sollen am 30. Oktober verhandelt werden./loh/DP/rum
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