18.05.2022 17:46:11
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WEKO bewilligt Zusammenschluss von Poenina und Burkhalter
poenina holding ag / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 17. Mai 2022 mitgeteilt, dass sie das Zusammenschlussvorhaben der Burkhalter Holding AG und der poenina holding ag für unbedenklich hält. Der Zusammenschluss kann nun ohne Vorbehalt vollzogen werden. Mit der Fusion werden die bestehenden Wachstumsstrategien beider Unternehmen konsequent weiterverfolgt und es entsteht eine schlagkräftige Anbieterin von integrierten Gesamtlösungen im Gebäudetechnikbereich mit rund 4600 Mitarbeitenden und rund 80 Gesellschaften an rund 150 Standorten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Am 30. Mai 2022 werden die ordentliche Generalversammlung der poenina holding ag und am 31. Mai 2022 diejenige der Burkhalter Holding AG über die Fusion abstimmen. Sofern die Anträge von beiden Gesellschaften genehmigt werden, wird die Dekotierung der Poenina-Aktien von der SIX Swiss Exchange voraussichtlich am 30. Juni 2022 erfolgen (letzter Handelstag wird am 29. Juni 2022 sein). Der erste Handelstag der im Umtausch den aktuellen Poenina-Aktionären zugeteilten neuen Burkhalter Namenaktien ist für den 30. Juni 2022 vorgesehen. Ende der Ad-hoc-Mitteilung |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | poenina holding ag |
Vega-Strasse 3 | |
8152 8152 | |
Schweiz | |
Telefon: | 058 733 90 90 |
E-Mail: | poenina@poenina.ch |
Internet: | www.poenina.ch |
ISIN: | CH0122527648 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
EQS News ID: | 1356057 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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1356057 18.05.2022 CET/CEST
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