10.03.2014 19:48:00
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Westdeutsche Zeitung: Das heikle Geständnis des Uli Hoeneß = von Peter Kurz
Düsseldorf (ots) - Die Mitglieder des FC Bayern haben ihren
Präsidenten längst freigesprochen - als sie ihn vielstimmig mit "Uli
Hoeneß, du bist der beste Mann" zu Tränen rührten. Doch die alte
Fußballerweisheit "Entscheidend ist auf'm Platz" gilt hier nicht.
Entscheidend ist im Gericht. Und da zählen viele Argumente nicht, die
dieser Tage zu hören sind: Ob Hoeneß ein grundguter Mensch ist, der
anderen aus der Patsche hilft. Oder ob er in seinem Leben viel mehr
Steuern gezahlt hat als die meisten anderen. Der Fall Hoeneß hat wie
kein anderer dazu beigetragen, dass Steuerhinterzieher per
Selbstanzeige in die Offensive gehen. Folge: Allein NRW kam durch
Steuer-CD-Ankäufe und dadurch ausgelöste Selbstanzeigen bislang zu
940 Millionen Euro Mehreinnahmen. Dem Argument der Zahlen lässt sich
entgegenhalten: Die Selbstanzeige ist eine ungerechte Privilegierung
von Steuerstraftätern. Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof,
sagt: Hier entscheidet der Täter, ob er straffrei ist. Das sei so,
als ob der Autodieb straffrei würde, wenn er das Auto nach Jahren
zurückbringt. Wieder andere, wie der Unternehmer Carsten Maschmeyer,
sagen, man solle bei Steuerhinterziehern auf Gefängnis verzichten und
höhere Nachzahlungen kassieren, denn: Wer die Kuh ins Gefängnis
sperrt, könne sie nicht mehr melken. Alle diese Aspekte, die im Fall
Hoeneß plastisch werden, sind politisch-pragmatischer Natur. Vor
Gericht aber geht es um Gerechtigkeit, gemessen am Maßstab geltender
Gesetze: War die Selbstanzeige vollständig, und wie passen dazu die
jetzt eingeräumten 18,5 Millionen Euro? Oder kam sie zu spät, weil
der Fall anderweitig ins Rollen gekommen war? Das sogenannte
überschießende Geständnis, mit dem Hoeneß deutlich mehr zugab, als
bisher bekannt war, ist prozesstaktisch heikel. Reue zeigen, reinen
Tisch machen - damit will er punkten. Oder Enthüllungen zuvorkommen,
die ohnehin herausgekommen wären. Doch die schwindelerregende Höhe
der hinterzogenen Steuern spielt eine Rolle bei dem zu erwartenden
Strafmaß. Kann da überhaupt noch eine Bewährungsstrafe infrage
kommen? Wenn ja, welche Signalwirkung hätte das für das Vertrauen in
die Steuergerechtigkeit?
OTS: Westdeutsche Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/pm/62556 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_62556.rss2
Pressekontakt: Westdeutsche Zeitung Nachrichtenredaktion Telefon: 0211/ 8382-2370 redaktion.nachrichten@wz.de www.wz.de
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