Exklusiver Live-Stream direkt von der World of Trading - 2 Tage mit einzigartigen Themen und Experten. Kostenlos teilnehmen + Videos erhalten. -w-
29.03.2015 23:02:38

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) Kopftuch-Urteil

Bielefeld (ots) - Ziemlich geräuschlos hat das Bundesverfassungsgericht das generelle Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen aufgehoben. Laut einer Emnid-Umfrage halten 53 Prozent der Bundesbürger die Entscheidung für richtig. Die knappe Zustimmung ist darauf zurückzuführen, dass mit einer überschaubaren Anzahl muslimischer Lehrerinnen mit Kopftuch gerechnet wird.

Doch das Urteil ist in vielerlei Hinsicht von einiger Tragweite. Das Kopftuchverbot, so die Karlsruher Richter, verstoße gegen die staatliche Neutralitätspflicht sowie gegen die Grundrechte der Religionsfreiheit und Gleichheit. Ein Spruch mit Folgen. Bayern muss seine Landesverfassung ändern, in der bislang Artikel 135 garantiert, dass Schüler nach christlichen Grundsätzen unterrichtet werden. Und Nordrhein-Westfalen muss ein neues Schulgesetz beschließen, wobei die rot-grüne Landesregierung das Urteil ausdrücklich begrüßt. Künftig dürfen Lehrerinnen generell ein Kopftuch im Klassenraum tragen. Untersagt wird es ihnen nur, wenn »eine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden« vorliegt. Wer soll das entscheiden? Etwa die Schulkonferenz oder gar der Schulleiter im Alleingang?

Wenn etwas den Schulfrieden gefährdet, dann dieses Urteil. Denn Schüler, Eltern und andere Lehrer müssen sich mehr oder weniger radikalisieren, um den Schulfrieden konkret gefährdet zu sehen - wie es die Verfassungsrichter formuliert haben. Die Leidtragenden sind nicht nur muslimische Lehrerinnen, die von den Islamverbänden dazu gedrängt werden dürften, selbst dann in der Schule Kopftuch zu tragen, wenn sie das nicht wollen.

Muslimische Schülerinnen könnten von ihren Familien schon im Kindesalter gedrängt werden, Kopftuch zu tragen - und so nichts anderes kennenlernen als das rückständige Frauenbild des Islams. Was sollen zum Beispiel Aleviten, deren Frauen ihr Haar in der Regel nicht verbergen, von dem Urteil halten? Wollen sie ihre Kinder von religiösen Sunnitinnen unterrichten lassen?

Die Konsequenzen des Urteils: Bekenntnisschulen in privater Trägerschaft dürften noch mehr Zulauf erhalten und der Anteil muslimischer Kinder an öffentlichen Schulen dürfte weiter steigen. Das ist das Gegenteil von Integration und fördert die Spaltung der Gesellschaft.

Das Urteil schadet der Integration von Muslimen in die westlichen Gesellschaften. Es verlangt die Anpassung der nicht-muslimischen Mehrheitsgesellschaft an den Islam. Was soll man nun denen sagen, die von der Islamisierung des Abendlandes überzeugt sind? Das höchste deutsche Gericht hat den Widerspruch nicht erklärt: Das Kruzifix muss aus Schulen entfernt werden, wenn sich Schüler oder Eltern daran stören, aber eine Lehrerin mit Kopftuch muss akzeptiert werden. Wer soll das verstehen?

OTS: Westfalen-Blatt newsroom: http://www.presseportal.de/pm/66306 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!