20.05.2016 23:02:43
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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kükentötungs-Urteil
Bielefeld (ots) - Bei Facebook gehören sie zu den beliebtesten
Fotomotiven: die kleinen Hunde- und Katzenbabies, Lämmer und Ferkel,
Enten- und Hühnerküken. Letztere erscheinen in ihrem leuchtend
gelben Flaum so zart und schutzlos, dass man unwillkürlich die Hand
über sie breiten und sie geschützt durchs Leben als Huhn oder Hahn
führen möchte. Um so schockierender ist die Nachricht, dass 48
Millionen dieser Küken jährlich grausig getötet werden. Noch bevor
sie ein Tag alt sind, werden sie von einem Fließband aussortiert;
die weiblichen kommen in die Aufzucht, die männlichen in eine
Schreddermaschine oder zum Ersticken in die Gasanlage. Ein kleiner
Teil dient wenigstens als Futter für andere Tiere. Der andere ist
Abfall, Müll . . . Ist das zulässig? Es ist legal,
urteilte jetzt das Oberlandesgericht in Münster. Und nur diese Frage
haben Richter zu beurteilen. Das Tierschutzgesetz erlaubt das Töten
von Tieren, wenn dafür ein »vernünftiger« Grund vorliegt. Demnach ist
es »unvernünftig«, männliche Küken großzuziehen. Schließlich legen
Hähne nun mal keine Eier. Dafür fressen sie viel - so viel, dass sich
ihre Aufzucht zum späteren Verzehr durch die Menschen wirtschaftlich
nicht lohnt. Die Richter folgten den wirtschaftlichen Argumenten.
Damit entzogen sie sich der moralischen Frage, ob das Töten eines
kleinen Kükens anders zu bewerten ist als das Schlachten eines
Kalbes oder einer erwachsenen Sau. Und ob der Verzehr von Fleisch
ein ausreichendes Argument ist, ein Tier zu töten. Die langsam
wachsende Zahl von Vegetariern und Veganern macht deutlich, dass die
Frage heute nicht mehr so selbstverständlich wie noch vor wenigen
Jahren mit »Ja« beantwortet werden kann. Denjenigen, die jetzt
überlegen, ob sie unter diesen Umständen künftig lieber auf das
Frühstücksei verzichten, keinen Teig mehr anrühren und weiter keine
Speisen, in denen Eier verarbeitet wurden, mehr essen wollen, gilt
augenblicklich der Hinweis: Man ist auch als Verbraucher nicht ganz
machtlos. Immerhin gibt es mindestens drei Netzwerke von Haltern,
die neben Hühnern auch männliche Küken aufziehen. Die Eier der
Initiativen Bruderhahn und Ei care sowie des Projekts Hähnlein sind
allerdings kaum in Supermärkten zu finden. Da muss man in der Regel
schon einen Bioladen aufsuchen und auch etwas mehr fürs Ei bezahlen.
Mehr Wirkung verspricht ein Forschungsprojekt der Universitäten
Dresden und Leipzig. Wenn schon bald die Züchter nicht mehr das
Schlüpfen des Kükens abwarten müssen, sondern schon frühzeitig beim
befruchteten Ei das Geschlecht feststellen können, gibt es auch keine
wirtschaftlichen Gründe mehr für den millionenfachen Kükentod. Es
besteht also Hoffnung, dass das Münsteraner Urteil von diesem
Freitag schon bald revidiert werden kann.
OTS: Westfalen-Blatt newsroom: http://www.presseportal.de/nr/66306 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2
Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
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