01.04.2015 23:02:38
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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Mindestlohn
Daran wird deutlich: Der Mindestlohn kann nicht alle finanziellen Notwendigkeiten erfüllen. Unbefriedigend ist aber, dass das Gesetz nicht zwischen einem erlernten Beruf und einer Hilfstätigkeit, die nur für ein paar Stunden in der Woche ausgeübt wird, unterscheidet. Ist es gerecht, dass eine ungelernte Kraft den gleichen Stundenlohn erhält wie eine Frisörin nach dreijähriger Ausbildung? Sicherlich nicht.
Ein weiterer Mangel ist der bürokratische Aufwand, den das Gesetz für Firmen mit sich bringt und der viel Geld kostet. Nachbesserungen sind in beide Richtungen erforderlich - zum Nutzen aller.
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