18.03.2019 23:07:42
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Westfalen-Blatt: Kommentar zun Sozialversicherungsbetrug in der Fleischwirtschaft
Bielefeld (ots) - Es ist richtig: Bis zu einem Gerichtsurteil hat
jedermann als unschuldig zu gelten. Das gilt auch für Deutschlands
Schlachtbetriebe. Zudem ist nicht eine Branche für das kriminelle
Verhalten eines Mitglieds in Sippenhaft zu nehmen. Im Fall des jetzt
aufgedeckten 2000fachen Sozialversicherungsbetrugs und angesichts
anderer Verfahren wegen Schwarzarbeit und Missachtung des
Mindestlohns in jüngster Zeit fällt es aber schwer, diese Regel
einzuhalten. Der nun vom Hauptzollamt Bielefeld aufgedeckte Fall ist
kein Kavaliersdelikt. Hier wurde nach Angaben der Ermittler mit
großer Energie ein System aufgebaut, um sich der Pflicht zur Zahlung
der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zu entziehen.
Leidtragende sind außer den Arbeitern, die ohne sozialen Schutz als
Fleischzerleger schufteten, auch die Gesellschaft, die für
Fehlbeträge in den Sozialversicherungen aufkommt, und die Konkurrenz,
die sich gesetzeskonform verhielt und so höhere Kosten hatte. Die
hier angewandte spezifische Form des Betrugs hat sich seit 2011
überholt. Trotzdem ist es aus Gründen der Gerechtigkeit wichtig, dass
die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen werden.
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