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11.11.2016 21:27:38

Westfalenpost: Forschung an Demenzkranken

Hagen (ots) - Für Forschung an Menschen gelten in Deutschland besonders strenge Regeln. Aus gutem Grund: Es gab in der Nazizeit grausame Menschenversuche in Konzentrationslagern und Behinderteneinrichtungen. Und auch nach dem Krieg mussten etwa Heimkinder bis in die 1970er-Jahre unfreiwillig als Versuchsobjekt herhalten. Solchem Treiben hat der Gesetzgeber inzwischen einen Riegel vorgeschoben: So dürfen nichteinwilligungsfähige Menschen - etwa Demente - nur dann als Versuchspersonen eingesetzt werden, wenn sie aus der Studie einen individuellen Nutzen ziehen können. Denn wer krank ist, sich nicht mehr äußern kann, verdient besonderen Schutz. Der Riegel wird nun gelockert, das Schutzniveau gesenkt. Formal erfolgt die Änderung auf Betreiben der EU - aber der Bundestag hätte sich widersetzen können. Die Entscheidung ist und bleibt grenzwertig, aber es gibt strenge Auflagen, etwa die vorab erteilte Zustimmung (die zugegebenerweise bar jeder Kenntnis einer konkreten Studie erfolgt) oder die strikte Überwachung der Studie durch die Ethikkommission. Entscheidend ist: Der Patient darf durch die Forschung nur minimal belastet werden. Das ist ganz weit weg etwa von den Menschenversuchen in Auschwitz - und damit eben noch kein Tabubruch.

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