14.05.2013 20:53:58
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Westfalenpost: Westfalenpost zum Google-Urteil des BGH
Hagen (ots) - <p>Niemand muss Diffamierungen dulden. Nicht im
normalen Miteinander, nicht im Internet und auch nicht, wenn es sich
um automatisch generierte Ergänzungsvorschläge einer Suchmaschine
handelt. Mit seinem gestrigen Google-Urteil hat der Bundesgerichtshof
(BGH) die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen im weltweiten Netz
gestärkt. Das oberste Gericht folgte der eigenen Linie: Zwar muss der
Betreiber einer Homepage nicht von sich aus sämtliche Inhalte prüfen,
sehr wohl aber muss er reagieren, wenn es Beanstandungen gibt.
</p><p/><p>Ob dieses Urteil Auswirkungen hat auf die ruhend-gestellte
Klage von Bettina Wulff, die sich gegen rotlichtverdächtige
Schlagwort-Kombinationen mit ihrem Namen wehrte, wird sich zeigen.
Absehbar aber ist, dass der Spruch des Zivilsenates Auswirkungen auf
die tägliche Praxis der Suchmaschinen-Betreiber haben
wird.</p><p/><p>Man darf wohl davon ausgehen, dass sich Google an das
Urteil hält und bei Beschwerdefällen handelt. Also Vorschläge
kurzerhand sperrt, wenn eine zweifelhafte Kombination auftaucht. So
wie bei der Suche nach Jörg Butt. Der Name des ehemaligen
Bayern-Torwarts erhält keine automatische Ergänzung. Die Fläche
bleibt weiß. Denn Butt bedeutet im Englischen Hintern. Und dieser
Begriff ist nach den Google-Vorstellungen nicht mit dem Jugendschutz
vereinbar.</p><p/><p>Eine pragmatische Lösung - zugegeben. Allerdings
eine, die über das aktuelle BGH-Urteil hinaus geht. Denn die Kammer
hat ausdrücklich festgehalten, dass ein Anspruch auf Löschung nur
dann besteht, wenn die Vervollständigungs-Aussagen falsch sind. Dies
in jedem Einzelfall zu prüfen, dürfte Google wegen des
Massengeschäftes schwer fallen. </p>
Originaltext: Westfalenpost Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58966 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58966.rss2
Pressekontakt: Westfalenpost Redaktion
Telefon: 02331/9174160
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