09.10.2015 16:01:45

Wirtschaft mahnt Nachbesserung der Erbschaftsteuerreform an

   Von Andreas Kißler

   BERLIN (Dow Jones)--Die deutsche Wirtschaft hat eine deutliche Nachbesserung der geplanten Erbschaftsteuerreform gefordert, die bis zum Jahresende vom Parlament beschlossen werden soll. Unter anderem fordern die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in ihrer Stellungnahme für eine Anhörung am Montag im Bundestagsfinanzausschuss Klarstellungen bei der Definition des begünstigten Vermögens, eine höhere Prüfschwelle für die Verschonung von der Steuerzahlung und eine breitere Definition der Größe von Betrieben, die keine Steuer zahlen müssen.

   Die Pläne von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sehen vor, dass notfalls ein Teil des Privatvermögens der Unternehmer zur Zahlung der Erbschaftsteuer auf Betriebe herangezogen wird. Dafür soll nach seinen Vorstellungen eine Freigrenze von 26 Millionen Euro gelten: Liegt das ererbte Betriebsvermögen darüber, soll das Privatvermögen bis maximal zu seiner Hälfte zur Begleichung der Erbschaftsteuer dienen. Dazu soll zuvor eine Bedürfnisprüfung gemacht werden. Erfüllt das Unternehmen bestimmte gesellschaftsrechtliche Bedingungen, verdoppelt sich diese Grenze.

   Kleinunternehmen sollen allerdings auch nach den neuen Plänen von der Steuer verschont werden. Erben von Betrieben mit bis zu drei Beschäftigten müssen keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie das Unternehmen sieben Jahre fortführen. Solche mit bis zu 15 Mitarbeitern sollen mit gestaffelten Bedingungen in den Genuss möglicher Vergünstigungen kommen.

   Die Wirtschaft kritisiert dies aber ebenso wie zahlreiche andere Punkte, so etwa die Definition des nicht betriebsnotwendigen Vermögens, das nicht steuerlich verschont werden soll.

   "Es sollte ein deutlich höherer Schwellenwert für eine Anwendung der Regel- und Optionsverschonung gelten", verlangten die acht Spitzenverbände, unter ihnen Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Bundesverband der Deutschen Industrie und Bundesverband deutscher Banken. Die Obergrenze von 26 Millionen Euro sei zu niedrig, da sie bereits Unternehmen erfasse, deren durchschnittlicher Jahresertrag knapp über 2 Millionen Euro liege. "Gerade solche Unternehmen prägen aber den Wirtschaftsstandort Deutschland", gaben die Verbände zu bedenken.

   Sie forderten zudem eine Anhebung der Grenze für die Verschonung von Kleinunternehmen von drei auf sieben Beschäftigte und eine Einbeziehung zahlreicher weiterer Wirtschaftsgüter in das begünstigte Betriebsvermögen.

   Schäubles Pläne waren vergangene Woche bei ersten Beratungen im Bundestag und im Bundesrat über den Gesetzentwurf, mit dem Schäuble einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachkommen will, auf viel Kritik gestoßen. Im Bundestag stritten auch Abgeordnete der Großen Koalition untereinander heftig über das Gesetzgebungsvorhaben, während die Länder im Bundesrat Nachbesserungen forderten. Schäubles Staatssekretär Michael Meister (CDU) hielt aber in der Debatte im Bundestag an den einzelnen Punkten des Entwurfes fest.

   Im Bundesrat wurde die Verschonungsgrenze sogar als zu hoch kritisiert. Die Länder betonten in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf, dessen Regelungen würden verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, vor allem, was die vorgesehene Verschonung "bei sehr hohen vererbten Unternehmensvermögen ohne Durchführung einer entsprechenden Bedürfnisprüfung" angehe. Die Neuregelungen müssten im Ergebnis das Steueraufkommen der Länderhaushalte sichern.

   Das Verfassungsgericht hatte die bisherige Regelung zur Erbschaftsteuer im Dezember 2014 verworfen und dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 für die Neuregelung gesetzt.

   Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

   DJG/ank/smh

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   October 09, 2015 09:31 ET (13:31 GMT)

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