17.04.2013 16:17:58
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Zur heutigen Medienberichterstattung hält Lyoness Folgendes fest:
Richtig ist vielmehr, dass diese Anfrage der FMA innerhalb der letzten sechs Monate durch zwei aktuelle Gutachten längst bearbeitet wurde. Sowohl der von Gericht beauftragte Gutachter als auch die durch Lyoness beauftragte renommierte Kapitalmarktrechtlerin Frau Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, kommen zu dem Ergebnis, dass Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe (landläufig "Businesspakete" genannt) nicht als Veranlagung zu bewerten sind und demnach nicht der Prospektpflicht unterliegen.
Lyoness fühlt sich dahingehend bestätigt, nicht gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben.
Rückfragehinweis: Mathias Vorbach Konzernsprecher Tel: +43 316 7077 675 E-Mail: mathias.vorbach@lyoness.ag
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