Der BVI hat am 20. Februar 2023 seine Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Leitlinien für die Nutzung ESG-bezogener Zusätze im Fondsnamen bei der ESMA eingereicht. Die Konsultation der ESMA bezieht sich vor allem auf Fonds gemäß Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) und soll irreführende Bezeichnungen verhindern. In der Stellungnahme des BVI sind die geänderten Vorzeichen für die Weiterentwicklung des SFDR-Rahmens berücksichtigt.

Die Stoßrichtung der Initiative ist gut, weil sie den EU-weiten Flickenteppich in der Verwaltungspraxis bei den Anforderungen an die Fonds beenden würde. Allerdings hat die ESMA einen schlechten Zeitpunkt gewählt. Denn die EU-Kommission plant offenbar im Sommer eine öffentliche Konsultation über verschiedene regulatorische Optionen, unter anderem die Einführung von freiwilligen EU-weiten ESG-Siegeln für alle Finanzprodukte im Sinne der SFDR. Die Festlegung von aufsichtlichen Kriterien nur für Fonds würde die geplante offene Diskussion zur SFDR vorwegnehmen und wäre aus unserer Sicht kontraproduktiv. Stattdessen sollte die ESMA die Erkenntnisse aus der aktuellen Konsultation in die bevorstehende öffentliche Debatte einbringen.

Generell sind die Vorschläge der ESMA teilweise zu ambitioniert und zu einseitig auf klassische Wertpapier-, insbesondere Aktienfonds ausgelegt. Die Praktikabilität der Ansätze für Multi-Asset- und Dachfonds, aber auch für Immobilien- und Infrastrukturanlagen, wie etwa im Rahmen des reformierten ELTIF, muss nach Ansicht des BVI noch einmal auf den Prüfstand.

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