Anleger können Mittelstandsanleihen über ihre Bank oder Onlinebank mittels Börsenorder zeichnen. Die Börsen berechnen den Anlegern bzw. ihren Banken bei der Zeichnung keine Börsengebühren. Mehrere Banken, darunter mindestens zwei große Onlinebanken, berechnen aber bei der Zeichnung von Mittelstandsanleihen neben ihrer Provision auch "Börsenplatzgebühren".
Einigen Anlegern wurden die zu Unrecht berechneten Gebühren bereits zurückerstattet. Dies jedoch erst, nachdem die betroffenen Investoren ihre Bank schriftlich dazu aufgefordert haben. Allen anderen Anlegern wurden die Gebühren aber nicht erstattet. Da die Fehler bei der Bankensoftware nach unseren Informationen bislang nicht behoben wurden, werden die Gebühren zumindest bei den nächsten Emissionen auch weiterhin fälschlicherweise berechnet.
Investoren, die Mittelstandsanleihen gezeichnet haben, sollten daher unbedingt ihre Orderabrechnungen genau prüfen. Zu Unrecht berechnete "Börsenplatzgebühren" oder "Börsengebühren" sollten zurückgefordert werden.
Christian Schiffmacher, www.fixed-income.org
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Quelle: fixed-income.org - Die Plattform für Investoren und Emittenten am Anleihenmarkt.