06.08.2021 14:24:49

Auch verschenkter Kaffee muss versteuert werden

BERLIN (Dow Jones)--Bleibt nicht verkaufter Kaffee bei Herstellern oder Händlern übrig, kann er nur schwer für gemeinnützige Zwecke gespendet werden. Das von Olaf Scholz (SPD) geführte Bundesfinanzministerium bleibt dabei, dass auch auf gespendete Ware die Kaffeesteuer gezahlt werden muss. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Till Mansmann und anderer FDP-Bundestagsmitglieder hervor, wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtete.

Wird der Kaffee hingegen vernichtet, fallen die Steuern nicht an. Das Ministerium sieht darin den Angaben zufolge kein Problem; schließlich handle es sich um eine Verbrauchsteuer. Auch aus gemeinnützigen Motiven abgegebener Kaffee werde schließlich konsumiert - würde man hier eine Ausnahme machen, entspräche dies "nicht der etablierten verbrauchsteuerrechtlichen Systematik". Zudem sei Kaffee nicht lebensnotwendig und werde "nicht wegen seines Nährwertes oder zur Sättigung konsumiert". Wie viel Kaffee in den vergangenen Jahren vernichtet und damit von der Kaffeesteuer befreit war, werde nicht flächendeckend erfasst, so die Bundesregierung.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/sha

(END) Dow Jones Newswires

August 06, 2021 08:25 ET (12:25 GMT)

Neu: Öl, Gold, alle Rohstoffe mit Hebel (bis 20) handeln
Werbung
Handeln Sie Rohstoffe mit Hebel und kleinen Spreads. Sie können mit nur 100 € mit dem Handeln beginnen, um von der Wirkung von 2.000 Euro Kapital zu profitieren!
82% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Sie sollten überlegen, ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.

Rohstoffe in diesem Artikel

Kaffeepreis 3,26 -0,03 -0,84