Durch die gezielte positive Meinungsmache des „Scalpers“ steigt die Nachfrage und der Kurs schnellt, als Folge dessen, in die Höhe. Jedoch geschieht dies nur solange bis die Urheber des Scalpings ihre Anteile wieder verkaufen um den Kursgewinn einzustreichen. Der zuvor gebildete Kursgewinn ist ein Resultat der Anzahl der zum Kauf verleiteten Anleger. Bedingt durch die zeitnahen Verkäufe der Aktie, sinkt der Kurs. Die Folge: Anleger, die zuvor auf die positiven Meldungen gebaut haben, haben nun teilweise hohe Anlagenverluste zu beklagen. Und genau an diesem Punkt wurde ihnen das Fell über die Ohren gezogen. Beim Scalpen wird also der Kurs einen Wertpapieres in hohem Maße beeinflusst, mit dem Ziel sich einen Vorteil zu verschaffen.
Vor 2003 galt Scalping als strafbares Insidergeschäft. Seit November 2003 ist das Vorgehen eines Scalpers eine Marktmanipulation nach § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Neben dem Begriff „Scalping“ als unredliche Tat, gibt es den Begriff auch als Anlagehorizon. Meist kauft und verkauft ein Scalper in kurzen Zeitabständen und in einem großen Kontingent. Scalping gilt als spezifische Art des Daytradings. Das Wertpapier wird zum Geldkurs gekauft und anschließend zum Briefkurs wieder verkauft. Um mit der Methode des Scalpings an der Börse erfolgreich zu sein, sind große Kapitalbewegungen und Schnelligkeit von Nöten. Der Scalper achtet darauf, dass die Kosten für die einzelne Order so gering wie möglich sind, da es durchaus zu Hundert Trades pro Tag kommen kann.zurück zur Übersicht