Wenn keine andere Zeit vorgegeben wurde, laufen an der Börse die limitierten Börsenaufträge typischerweise zum nächsten Ultimo aus. Bei Girokonten sind Banken zum oben genannten Rechnungsabschluss verpflichtet. Sie erstellen dabei eben zum Ultimo dem Kontoinhaber einen Rechnungsabschluss. Dieser Rechnungsabschluss ist aber nicht mit einem herkömmlichen Kontoauszug vergleichbar, welcher nur den aktuellen Postensaldo beinhaltet. Zwischen dem Rechnungsabschluss und dem einfachen Kontoauszug muss also deutlich unterschieden werden, denn dieser beinhaltet Gebühren, Kosten und Zinsen, welche seit dem letzten Rechnungsabschluss angefallen sind. Es kommt dadurch zur Zinskapitalisierung. Bis zum Rechnungsabschluss können Banken falsche Gutschriften von Kontoauszügen stornieren.
Der Kontokorrents Saldo muss nach deutschem Handelsrecht mindestens einmal im Jahr festgestellt werden. Die ebenfalls erwähnte Zinskapitalisierung bezeichnet die Kapitalerhöhung auf anfallende Zinsen. Wenn bei einem Konto Zinsen nicht ausgezahlt werden erhöht sich dadurch das vorhandene Kapital. Werden diese nicht ausbezahlt fallen für die folgende Zinszahlungsperiode Zinseszinsen an. Eine Zinskapitalisierung kann entweder vorschüssig, also am Anfang einer Periode wie auch nachschüssig, also am Ende erfolgen. Die Länge dieser Periode, also den Tag des Ultimo wird vertraglich festgeschrieben. Bei Sparguthaben ist meist eine jährliche Zinskapitalisierung am Jahresende üblich. Im deutschen Steuerrecht gilt der Zeitpunkt der Zinskapitalisierung gemäß dem Zufluss-Prinzip immer als Zufluss-Termin und zwar unabhängig davon ob der Zins auch ausgeschüttet wirdzurück zur Übersicht