29.10.2013 12:44:00

AGB zu schwammig - Gericht: 9 von 12 Orange-Klauseln rechtswidrig

Wieder einmal hat der Verein für Konsumenteninformation einen juristischen Erfolg gegen einen Mobilfunkkonzern erzielt. Diesmal waren die Verbraucherschützer gegen Orange, nunmehr Hutchison ("Drei"), wegen seiner angeblich intransparenten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Gericht gezogen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte 9 von 12 Klauseln für rechtswidrig. Hunderttausende Kunden wurden nämlich nicht ausreichend über ihre Rechte und Pflichten informiert - ein Verstoß gegen das Transparenzgebot. Beide Streitparteien wollen in die nächste Instanz gehen.

Eine Vertragsbestimmung ist unwirksam, "wenn sie unklar oder unverständlich abgefasst ist", stellte das OLG in seinem Urteil (4 R 119/13v) klar. Genau diese "unklare Terminologie" hat Orange aber mehrmals verwendet: "Bei entsprechender Bonität wird die Kreditgrenze angemessen erhöht. Hingegen wird sie bei begründetem Verdacht, dass der Kunde zu leistende Zahlungen schuldig bleiben werde, angemessen herabgesetzt", heißt es zum Beispiel in den Geschäftsbedingungen.

Geht nicht, meint das OLG. "Diese Formulierungen geben Rätsel auf, die das logische Verständnis des Durchschnittsverbrauchers überdurchschnittlich strapazieren."

Unübersichtlich und missverständlich ist auch die Entgeltübersicht von Orange, auf die in den AGB mehrfach verwiesen wird. Die dort aufgelisteten Gebühren sind laut Gericht schwer aufzufinden und zuzuordnen. Zudem werden ähnliche Begriffe wie "Mahnspesen/Mahngebühren" oder "Bearbeitungsgebühren" für unterschiedliche Kosten verwendet - das trage "zur Verwirrung der Verbraucher noch mehr bei".

Als zulässig erklärt hat das OLG hingegen die sogannnte Index-Klausel. Der Mobilfunker darf fixe monatliche Entgelte entsprechend dem Verbraucherpreisindex (VPI) erhöhen, bei zurückgehender Teuerung müsste er sie senken. Das ganze gilt für Schwankungen von mehr als 3 Prozent. Während der VKI diese Entscheidung des Gerichts bedauert und deswegen vor den Obersten Gerichtshof (OGH) ziehen will, wie Chefjurist Peter Kolba am Mittwoch ankündigte, ist "Drei" erfreut. "Wir sehen uns bestätigt, dass die Indexanpassung aus Sicht des OLG keine einseitige Vertragsänderung darstellt", sagte ein Sprecher auf APA-Anfrage.

"Drei" will ebenso in Revision gehen. Die inkriminierten Klauseln betreffen alle Kunden, die zwischen August 2011 und August 2013 einen Vertrag mit Orange abgeschlossen haben, sohin ein paar hunderttausend.

Das Erstgericht hatte übrigens 8 von 12 Klauseln für rechtswidrig erklärt. Jetzt ist der OGH am Zug.

(Schluss) snu/stf

ISIN FR0000133308 WEB http://www.orange.com http://www.drei.com http://www.konsument.at

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