13.12.2023 13:52:00
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AK/ÖGB: Für Strompreisbremse auch Gewinnabschöpfung verlängern
Nach der Regierungsankündigung zur Verlängerung der Strompreisbremse zumindest bis Ende 2024, fordern AK und ÖGB eine einhergehende Verlängerung der Gegenfinanzierung über Gewinnabschöpfungen bei Energiefirmen. Es brauche auch "langfristige und nachhaltige Lösungen" bei Energiekosten. Dabei "tappt die Regierung weiter im Dunkeln", kritisierte Chefökonomin Helene Schuberth. Wifo-Chef Gabriel Felbermayr sagte, es müsse mehr getan werden. Ebenso die IV ist nicht ganz zufrieden.
Dass die Strompreisbremse verlängert wird, stieß bei allen genannten Proponenten auf positive Resonanz. Doch ÖGB, AK und und den Wifo-Chefökonomen einte auch der Standpunkt, dass die Verlängerung der Strompreisbremse sowie die einhergehende Verlängerung der etwa 90-prozentigen Absenkung der Energieabgaben nicht alles sein könne. Die Industriellenvereinigung (IV) vermisst hingegen die "Umsetzung des international üblichen Standortinstruments 'Strompreiskompensation' bis 2030, um Wettbewerbsnachteile gegenüber europäischen Staaten beheben".
Ohne einer Verlängerung der Bremse würde man nach deren Auslaufen, das ursprünglich zur Jahresmitte 2024 vorgesehen gewesen war, wieder Preisanstiege spüren, gab Felbermayr am Dienstagabend im ORF-"Report" zu bedenken. Er forderte: "Es muss auch fundamental etwas getan werden, um die Teuerungsdynamik in Österreich abzusenken, das heißt wir brauchen angebotsseitige Maßnahmen." Beim Strom müsse dafür gesorgt werden, dass mehr davon auf dem Markt ist. "Am Wohnungsmarkt müssen wir schauen, dass mehr gebaut wrid, damit das Angebot steigt", sagte der Wifo-Direktor.
Auch die AK begrüßte die Verlängerung, fordert zu deren Gegenfinanzierung aber weiterhin eine Gewinnabschöpfung bei Energieunternehmen "und nicht durch Steuermittel. Daher muss diese Maßnahme parallel dazu ebenfalls verlängert werden, denn sonst läuft sie Ende des heurigen Jahres aus. Auch auf EU-Ebene wurde diese Möglichkeit für die Mitgliedstaaten verlängert", so die Arbeiterkammer (AK). Zudem sollen während des Geltungszeitraumes der Stromkostenbremse die Energielieferanten ihre Strompreise nur dann erhöhen dürfen, wenn sie die wirtschaftliche Notwendigkeit nachweisen (Beweislastumkehr). "Ansonsten könnte die staatliche Förderung dazu führen, dass die Strompreise über Gebühr erhöht werden."
Aus der Übergewinnsteuer kommen die versprochenen zwei bis vier Milliarden nicht, sondern lediglich rund 350 Millionen. Damit ist klar, wer die Rechnung bekommt, nämlich die Arbeitnehmer:innen. Die Haushalte zahlen sich den Stromkostenzuschuss am Ende also selbst", gibt Schubert vom Gewerkschaftsbund (ÖGB) zu bedenken. Weiterhin brauche es auch ein "Wärmepaket". Denn es geschehe nichts "gegen die hohen Preise beim Heizen".
ÖGB und AK haben Vorschläge - unter anderem zur Übergewinnsteuer - vorgelegt und diese auch juristisch prüfen lassen. "Aber es gab offenbar kein Interesse, diese aufzugreifen und umzusetzen und damit eine effektive Lösung in der Hand zu haben", kritisiert Schuberth. Außerdem hätten Energieunternehmen weiterhin freie Hand, um ihre Tarife nach Gutdünken zu erhöhen. "Sie müssen nämlich nicht beweisen, dass diese Erhöhungen aufgrund von Kostensteigerungen gerechtfertigt sind." Auch das sei im Vorschlag des ÖGB für einen Energiepreisdeckel vorgesehen gewesen, auch das wurde ignoriert.
Aus Sicht der IV sorgt die verkündete Verlängerung der Strompreisbremse für "eine gewisse Entlastung in der Breite. Vielmehr bräuchte es jedoch dort Entlastungsmaßnahmen, wo es dringend notwendig ist, wie beispielsweise durch das Modell der Strompreiskompensation (SAG), das zielgenau stromintensive Industrieunternehmen im internationalen Wettbewerb vor der Abwanderung schützt und Doppelbelastungen vermeidet." Die Bundesregierung habe dieses Standortinstrument für 2022 gewährt, die Ausweitung bis 2030 sei aber nach wie vor ausständig und dringend umzusetzen, um bereits bestehende Wettbewerbsnachteile zu benachbarten Ländern zu beheben.
Das Modell der Strompreiskompensation gebe EU-Staaten seit 2013 die Möglichkeit, Unternehmen einen Teil der politisch verursachten indirekten CO2-Kosten zu erstatten, um vergleichbare Wettbewerbsbedingungen mit außereuropäischen Konkurrenten zu erlauben. Bereits 15 EU-Mitgliedstaaten - darunter Deutschland, Tschechien, Frankreich, Slowakei, Polen, Spanien oder Finnland - machen laut IV davon Gebrauch und haben das Instrument bereits für die nächsten Jahre, Großteils bis 2030, notifizieren lassen.
Lob für das Vorgehen der türkis-grünen Bundesregierung kam naturgemäß vom ÖVP-Wirtschaftsbund. "Die Verlängerung der Maßnahmen sind wesentlich für unseren Wirtschaftsstandort", so der Wirtschaftsbund-Generalsekretär und türkise Abgeordnete zum Nationalrat, Kurt Egger in einer Aussendung. "Wichtig ist auch, dass die Senkung der Elektrizität- und Erdgasabgabe ebenfalls fortgeführt wird."
phs/tpo
WEB http://www.arbeiterkammer.at http://www.oegb.at http://www.oevp.at http://www.iv-net.at/

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