18.02.2015 14:37:59
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Am Aschermittwoch ist alles vorbei / Katerstimmung bei Krankenhäusern
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, bezog in Berlin Stellung auf ein von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vorgestelltes Gutachten zur ambulanten Notfallversorgung. "Es herrscht nun Katerstimmung wie beim Aschermittwoch nach Karneval. Notwendige Strukturreformen wurden lange verschleppt. Das rächt sich nun bei den Kliniken", so Gassen.
Er wies darauf hin, dass insbesondere kleinere Häuser viele ärztliche Leistungen gar nicht mehr vorhalten könnten. "Ohne die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ist eine gute Versorgung der Patienten nicht zu bewerkstelligen - insbesondere im Notfall. Der Facharztstatus im niedergelassenen Bereich bürgt zudem für Qualität. Im Krankenhaus kann sich der Patient nicht sicher sein, welche Qualifikation der behandelnde Mediziner hat."
"Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben bundesweit den Bereitschaftsdienst organisiert und die bundesweite Rufnummer 116117 eingeführt. Allein 2014 haben über fünf Millionen Bürger diesen Service in Anspruch genommen. Das hat auch den eigentlichen Notfalldienst erheblich entlastet", so Gassen. Zur Erklärung: Die Bereitschaftsdienstnummer 116117 wird dann genutzt, wenn ein Patient einen Arzt außerhalb der Praxiszeiten benötigt. Im lebensbedrohlichen Notfall wird die Nummer 112 gewählt.
Informationen zur bundesweiten Bereitschaftsdienstnummer 116117 gibt es unter www.116117info.de
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 162.650 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
Aktuelle Informationen der KBV erhalten Sie auch in unserem wöchentlichen Newsletter PraxisNachrichten unter www.kbv.de/praxisnachrichten sowie über die App KBV2GO! unter www.kbv.de/kbv2go. Beide Angebote sind kostenlos.
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Pressekontakt: Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 4005-2201 Tanja Hinzmann, Tel.: 030 4005-2240
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