Amazon Aktie
WKN: 906866 / ISIN: US0231351067
| Urteil voraus |
19.11.2025 17:04:00
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Amazon-Aktie tiefer: Amazon scheitert vor EU-Gericht mit Klage gegen strengere Auflagen
Die Richterinnen und Richter sehen durch die Vorgaben zwar unter anderem einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit, da sie erhebliche Kosten verursachen. Der Eingriff sei jedoch gerechtfertigt durch das Ziel der EU, systemische Risiken zu verhindern, so das Gericht.
Der US-Konzern hatte argumentiert, dass er nicht die Art von Online-Plattform sei, für die die DSA-Regeln geschaffen wurden. Das Gesetz ziele auf Dienste ab, die Informationen und Meinungen verbreiteten und sich durch Werbung finanzierten - nicht auf Händler für Verbraucherartikel wie Amazon.
Amazon fühlte sich ungleich behandelt
Außerdem sei Amazon durch die verschärfte Aufsicht gegenüber lokalen Einzelhandels-Konkurrenten benachteiligt, die nicht unter den DSA fallen, hatte das Unternehmen vorgebracht. "Wir sind in keinem der EU-Länder, in denen wir tätig sind, der größte Einzelhändler", führte Amazon aus. Die Einstufung zwinge das Unternehmen auch dazu, belastende administrative Verpflichtungen zu erfüllen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU keinerlei Nutzen brächten.
Zu den Pflichten, gegen die Amazon sich insbesondere gewehrt hatte, gehört eine Einschränkung bei Empfehlungen für Nutzer auf ihrer Seite. Sehr große Online-Plattformen müssten nach dem DSA dabei mindestens eine Option anbieten, die nicht auf personalisierten Daten basiert. Außerdem will die Plattform kein öffentliches Verzeichnis für Werbeanzeigen führen, wie es die DSA-Regeln vorgeben.
Mit dem DSA will die EU Menschen vor illegalen Inhalten auf Online-Plattformen schützen. Für Dienste mit durchschnittlich 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern im Monat gelten verschärfte Vorgaben wie eine jährliche Risikobewertung zu schädlichen Inhalten.
Der deutsche Modehändler Zalando war im September mit einer Klage gegen die Einstufung vor dem EU-Gericht ebenfalls gescheitert. Der Konzern kündigte an, die Entscheidung vom EuGH überprüfen zu lassen.
Chef von Amazons Prime Video in Deutschland hört auf
Der für Deutschland und Österreich zuständige Chef des Streaminganbieters Amazon Prime, Christoph Schneider, verlässt das Unternehmen. Es sei nach dreizehneinhalb Jahren an der Zeit, ein neues Kapitel aufzuschlagen, schreibt er auf Linkedin. Er werde am Mittwoch sein "geliebtes Prime Video" verlassen. Amazon bestätigte, Schneider und Prime Video trennten sich "nach einer internen Umstrukturierung". Dies geschehe in bestem Einvernehmen. Zuvor hatte das Portal "DWDL.de" darüber berichtet.
Bei der Umstrukturierung fällt die Position des Country Directors, die Schneider zuletzt bekleidet hatte, weg. Die lokalen Teams in Deutschland bleiben aber bestehen, wie Amazon betonte.
Schneider war 2012 vom Streaminganbieter Maxdome zu Amazon gewechselt. "Streaming Video war in den Anfängen und wurde von den etablierten Playern noch belächelt", erinnert er sich in seinem Linkedin-Post zurück. Es sei eine lange und abenteuerliche Reise gewesen. Nun werde er sein "Baby" von der Seitenlinie aus verfolgen.
Die Amazon-Aktie zeigt sich an der NASDAQ zeitweise 0,46 Prozent tiefer bei 221,53 US-Dollar.
LUXEMBURG (dpa-AFX)
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