13.06.2024 10:05:38

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APA ots news: FMA novelliert Verordnung für nachhaltige Vergabestandards bei der Finanzierung von Wohnimmobilien (KIM-VO):

Einheitliches Ausnahmekontingent von 20 %.

Wien (APA-ots) - Mit der heute erfolgten Veröffentlichung im

Bundesgesetzblatt ist eine von der österreichischen

Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) nach einem eingehenden öffentlichen

Begutachtungsverfahren erlassene Novelle zur

"Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung

(KIM-VO)" in Rechtskraft getreten. Darin werden die bisher vier

kennzahlenspezifischen Ausnahmekontingente auf ein einziges

institutsspezifisches Ausnahmenkontingent in Höhe von 20% des

Neukreditvolumens zusammengefasst. Die FMA folgt damit einer

Empfehlung des österreichischen Finanzmarkstabilitätsgremiums FMSG,

das in seiner Sitzung am 12. März 2024 beschlossen hat, zur

"Erleichterung in der Administration der Ausnahmekontingente", diese

Vereinfachung zu den von ihm gemachten Vorgaben anzuordnen. "Die

nachhaltige Kreditvergabe gemäß den Kriterien der KIM-VO sollte aber

der Normalfall bleiben", so das FMSG in seiner Empfehlung. Die neue

Regelung ist rechtlich verbindlich ab 1. Juli 2024 auf neu

vereinbarte private Wohnimmobilienfinanzierungen anwendbar.

"Ziel der Empfehlungen des FMSG ist es, die systemischen Risiken

für die Finanzmarktstabilität bei Fremdkapitalfinanzierungen von

Wohnimmobilien zu begrenzen", so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl

und Eduard Müller: "Unser laufendes Monitoring zeigt, dass diese

Maßnahmen wirken, bei der Kreditvergabe nun tatsächlich die

Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers und nicht die hypothekarische

Besicherung des Kredits im Vordergrund steht."

Die Novelle finden Sie auf der FMA-Website unter folgendem Link:

[www.fma.gv.at/national/fma-verordnungen/]

(http://www.fma.gv.at/national/fma-verordnungen/).

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0058 2024-06-13/10:00

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