17.10.2023 10:08:38

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APA ots news: Nationalbank: Annahmepflicht von Bargeld und digitalem Euro soll gleichgestellt sein

OeNB und EZB drängen auf Verbesserungen in der neuen

Bargeld-Verordnung

Wien (APA-ots) - Derzeit wird der Verordnungsvorschlag der Europäischen

Kommission über Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel

begutachtet und kommentiert. Die Europäische Zentralbank (EZB) sieht

in einer Stellungnahme noch Bedarf nach Verbesserungen bei der

Annahmepflicht. Robert Holzmann, Gouverneur der Oesterreichischen

Nationalbank (OeNB), unterstreicht: "Die Annahmepflicht auf

europäischer Ebene muss für Bargeld genauso streng definiert sein wie

für den digitalen Euro."

In ihrer soeben veröffentlichten Stellungnahme zum

Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über Euro-Banknoten

und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (Bargeld-Verordnung)

betont die EZB, dass es in der Definition der Annahmepflicht von

Bargeld noch weitere Verbesserungen braucht. Derzeit sieht der

Vorschlag der Europäischen Kommission kein eindeutiges Verbot eines

allgemeinen Ausschlusses der Bezahlmöglichkeit mit Bargeld vor.

Gouverneur Holzmann betont: "Es ist wichtig, dass die vorgesehene

Annahmepflicht im Bargeld-Verordnungsvorschlag weder mit einem "Kein

Bargeld"-Schild am Geschäftseingang noch - und diese Verbesserung

fehlt im Entwurf - durch einseitig vorgenommene Bestimmungen in den

Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehöhlt werden darf. Die

Verbraucher:innen sollen entscheiden können, welches Zahlungsmittel

sie verwenden, und da gehört Bargeld natürlich dazu."

Der parallel vorliegende Verordnungsentwurf der Europäischen

Kommission zur Einführung eines digitalen Euro sieht bereits vor,

dass die Annahme des digitalen Euro weder über die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen noch durch etwaiges Anbringen eines "Kein

digitaler Euro"-Schildes ausgeschlossen werden kann. Für Holzmann ist

eine "solche Unterscheidung nicht gerechtfertigt. Bargeld und der

digitale Euro sind öffentliches Geld der Zentralbank und müssen als

gesetzliches Zahlungsmittel gleichbehandelt werden. Eine

Annahmepflicht - mit sinnvollen, engen Ausnahmen - ist sowohl für

Bargeld als auch für den digitalen Euro notwendig, damit alle

Bürger:innen eine vollständige Wahlfreiheit haben. Die Stellungnahme

der EZB, in der eine solche Gleichbehandlung gefordert wird, ist

daher ein wichtiger erster Schritt, um sowohl die Bargeldannahme als

auch die Bargeldversorgung abzusichern."

OeNB-Direktor Eduard Schock verweist zudem auf die Notwendigkeit,

unterschiedliche nationale Gegebenheiten zu beachten: "Es ist

sinnvoll, einen europäischen Mindeststandard einzuführen. Dennoch

muss die österreichische - sehr gute - Situation in Sachen

Bargeldannahme und Bargeldversorgung beibehalten und ausgebaut werden

können." Während in Österreich 70 % der Transaktionen am sogenannten

Point-of-Sale (POS) in bar erfolgen, sieht es etwa in Finnland mit

lediglich 19 % ganz anders aus. Der derzeitige Verordnungsvorschlag

stellt bisher nicht klar, ob auf nationaler Ebene strengere Maßnahmen

getroffen werden können. Dies wäre aber nötig, damit strengere

gesetzliche Bestimmungen auf nationaler Ebene in Zukunft nicht von

EU-Recht verhindert werden.

Es wird sowohl beim Bargeld als auch beim digitalen Euro Ausnahmen

von der Annahmeverpflichtung brauchen, die allerdings sehr eng

gehalten werden müssen. OeNB-Direktor Thomas Steiner nennt ein

Beispiel: "Wenn etwa der Wert der angebotenen Banknote offensichtlich

in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu begleichenden

Betrags steht, also wenn jemand sehr kleine Rechnungsbeträge etwa mit

einer 200-Euro-Banknote bezahlen möchte, dann endet die

Annahmepflicht. Solche Ausnahmen müssen aber gut abgrenzbar sein von

der prinzipiellen Annahmepflicht." Der derzeitige Vorschlag ist, wie

auch die EZB unterstreicht, in diesem Punkt noch nicht präzise genug.

Rückfragehinweis:

Oesterreichische Nationalbank

Mag. Maria-Elisabeth Faulmann, MiM

Pressesprecherin

(+43-1) 404 20-6900

maria-elisabeth.faulmann@oenb.at

www.oenb.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0057 2023-10-17/10:03

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