12.03.2024 13:24:38

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APA ots news: Presseaussendung zur 40. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Wien (APA-ots) - Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hatte in der

40. Sitzung am 12. März 2024 unter anderem die Themen Gewerbe- und

Wohnimmobilienfinanzierungen, Antizyklischer Kapitalpuffer,

Jahresbericht 2023 und Arbeitsprogramm 2024 auf seiner Agenda.

Gewerbeimmobilienfinanzierungen

Die wachsenden Herausforderungen im Segment der

Gewerbeimmobilienfinanzierungen haben sich in steigenden

Kreditausfällen bis Ende des Jahres 2023 niedergeschlagen. Das

Gremium hat festgestellt, dass die Banken ihre Risikovorsorgen

entsprechend erhöht haben. Das FMSG bekräftigt vor dem Hintergrund

der außerordentlich guten, durch geldpolitische Operationen

gestützten Gewinnsituation seine Empfehlung an die Banken, weiterhin

vorausschauende Risikovorsorgen insbesondere für

Gewerbeimmobilienkredite zu dotieren und konservativ bei den

Bewertungen von Immobilien vorzugehen. Die gute Gewinnsituation

stellt in Verbindung mit der Kapitalisierung in der derzeitigen

Situation einen ausreichend hohen Puffer für Risiken aus dem

Gewerbeimmobiliensegment dar. Gleichzeitig ersucht das FMSG die OeNB

bis zur 41. FMSG-Sitzung um eine Evaluierung, ob eine weitere

signifikante Verschlechterung im Segment der

Gewerbeimmobilienfinanzierungen ein Risiko für die

Finanzmarktstabilität in Österreich darstellt. Auf dieser Basis wird

das Gremium mögliche makroprudenzielle Maßnahmen für eine weitere

Stärkung der Resilienz des Bankensystems diskutieren.

Wohnimmobilienfinanzierungen

Das Gremium hat in seiner 40. Sitzung die Effektivität und

Administration der

Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V)

auf Basis vorläufiger Daten zu den Vergabestandards im zweiten

Halbjahr 2023 untersucht. Die Verbesserung der Vergabestandards - das

unmittelbare Ziel der KIM-V zur Sicherstellung der

Finanzmarktstabilität in Österreich - hat sich im zweiten Halbjahr

2023 fortgesetzt. Die gemeldeten nicht ausgenutzten

Ausnahmekontingente haben im Jahr 2023 rund eine Mrd EUR ausgemacht -

ein für das Gremium wesentliches Indiz, dass der Rückgang der

Neukreditvergabe vor allem auf die höheren Zinsen und Kosten

zurückzuführen ist und von der KIM-V im derzeitigen Umfeld keine

unverhältnismäßige Einschränkung der Kreditvergabe ausgeht. Vor dem

Hintergrund des aktuellen Umfelds ist auch die Neukreditvergabe in

den anderen europäischen Ländern und weltweit deutlich

zurückgegangen.

Abgesehen von den auch im internationalen Vergleich großzügig

ausgestalteten Ausnahmekontingenten gibt es bereits jetzt

Erleichterungen in der KIM-V: Es gelten Ausnahmeregelungen für

geringfügige Kredite und Zwischenfinanzierungen, es ist die

Möglichkeit vorgesehen, die Vorperiode oder laufende Periode als

Bemessungsgrundlage für die Ausnahmekontingente heranzuziehen, und es

wurden Mindestausnahmekontingente eingeführt. Die letzten beiden

Punkte gewährleisten den Kreditinstituten eine Planungssicherheit für

die Vergabe von Krediten, die die Obergrenzen der KIM-V aufgrund

ihrer spezifischen Ausgestaltungen nicht einhalten, obwohl sie den

Kreditwürdigkeitsprüfungen eines Kreditinstituts genügen.

Um eine Erleichterung in der Administration der Ausnahmekontingente

zu ermöglichen, empfiehlt das Gremium der FMA eine Vereinfachung bei

der Ausgestaltung der Ausnahmekontingente in der KIM-V. Dafür sollen

in einer Novelle der KIM-V ein einziges institutsbezogenes

Ausnahmekontingent in Höhe von 20 Prozent der Neukreditvergabe

vorgesehen und die kennzahlspezifischen Ausnahmekontingente

aufgehoben werden. Die nachhaltige Kreditvergabe gemäß den Kriterien

der KIM-V sollte aber der Normalfall bleiben.

Antizyklischer Kapitalpuffer

Das FMSG hält seine Empfehlung an die Finanzmarktaufsicht, den

Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0 Prozent der risikogewichteten

Aktiva zu belassen, aufrecht. Die Kredit-BIP-Lücke lag im dritten

Quartal 2023 bei -15 Prozentpunkten und damit weiterhin deutlich

unter der kritischen Schwelle von 2 Prozentpunkten. Das Gremium

wiederholt aber seine Aufforderung an die Banken, einen wesentlichen

Teil ihrer derzeit hohen Gewinne für eine Verbesserung der

Kapitalisierung einzubehalten und vorausschauend Risikovorsorgen zu

bilden. Das Gremium hat in dieser Sitzung auch die Weiterentwicklung

des Rahmenwerks - insbesondere des quantitativen Indikatorensets -

als Grundlage für die AZKP-Entscheidung diskutiert.

Jahresbericht 2023 und Arbeitsprogramm 2024

Die Tätigkeit des FMSG im Jahr 2023 war von der Anpassung und dem

Monitoring der Maßnahmen zur Begrenzung systemischer Risiken aus der

privaten Wohnimmobilienfinanzierung, der Analyse der Risiken aus

Gewerbeimmobilienfinanzierungen, der Evaluierung des Puffers für

Systemrelevante Institute sowie der vierteljährlichen Festlegung des

Antizyklischen Kapitalpuffers geprägt. Der Jahresbericht des Gremiums

ergeht bis Ende April an den Bundesminister für Finanzen und den

Finanzausschuss des Nationalrats und wird in der Folge auch auf der

Homepage des FMSG veröffentlicht.

Im Jahr 2024 wird das Gremium die Wirkungsweise der KIM-V wie

gesetzlich vorgesehen analysieren. Zusätzlich werden mögliche

Systemrisiken aus der Finanzierung von Gewerbeimmobilien im Fokus

stehen. Zudem wird das Gremium seine Evaluierung des der

AZKP-Entscheidung zugrundeliegenden Indikatorensets abschließen. Als

regelmäßige Tätigkeiten sind die quartalsweise Empfehlung zum

Antizyklischen Kapitalpuffer, die jährliche Evaluierung des O-SII

Puffers und der Hebelfinanzierungen von Alternativen Investmentfonds

sowie die alle zwei Jahre stattfindende Überprüfung des

Systemrisikopuffers vorgesehen.

Informationen zum FMSG

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe

ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind

Vertreter:innen des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats,

der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das

FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und

Risikohinweise abgeben.

Rückfragehinweis:

Sekretariat des Finanzmarktstabilitätsgremiums

z.Hd. Mag. Maria-Elisabeth Faulmann, MiM

(+43-1) 404 20-6900

kontakt@fmsg.at

https://www.fmsg.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0104 2024-03-12/13:19

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