26.03.2025 11:49:00

Asyl - Regierung brachte Antrag zu Familiennachzug auf den Weg

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Die geplante Pause beim Familiennachzug für Flüchtlinge ist am Mittwoch im Ministerrat beschlossen worden. Der Initiativantrag wird heute im Nationalrat eingebracht, die Neuerung könnte bereits im April vom Parlament verabschiedet werden. Vorgesehen ist, dass die Regierung die Möglichkeit bekommt, per Verordnung festzulegen, dass Anträge auf Familiennachzug vorübergehend gehemmt werden. Beginnen soll die Pause Mitte Mai dieses Jahres.

Konkret ist es zwar weiter möglich, bei der jeweiligen Vertretungsbehörde einen Antrag auf Einreise zweck Stellung eines Antrags auf Familienzusammenführung zu stellen. Doch wird der weitere Verlauf des Verfahrens bzw. die darin enthaltenen Fristen im Regelfall gehemmt, bis die Verordnung zurückgezogen oder geändert wird.

Ausnahmen vorgesehen

Allerdings sind Ausnahmen in jenen Fällen vorgesehen, wo dies europarechtlich geboten ist. Dies wäre etwa bei Personen der Fall, deren Deutsch-Kenntnisse so gut sind, dass durch sie keine zusätzliche Belastung der Systeme zu erwarten wäre. Weiters werden in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf beispielsweise Kinder angegeben, die im Herkunftsstaat keine ausreichenden Bezugspersonen haben und so ihren Eltern nachreisen können. Gleiches gilt für vorgereiste Kinder und Jugendliche, deren im Herkunftsland befindlicher Elternteil die einzige in Betracht kommende Bezugsperson ist.

Abgesichert wird, dass in Österreich befindliche Minderjährige nicht durch die Hemmung der Verfahren in die Volljährigkeit rutschen, womit die Eltern auch später nicht nachreisen könnten. Hier gilt das Alter bei Antragsstellung.

Schulsystem als Begründung

"Wir sind hier am Ende der Belastbarkeit und deshalb drücken wir die Stopptaste", begründete Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) nach der Regierungssitzung ein weiteres Mal das Vorhaben der Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS im Asylwesen. Ziel ist es, die Systeme vor weiterer Überlastung zu schützen, so die offizielle Begründung auch gegenüber der EU-Kommission. Vor allem das Schulsystem stoße aufgrund des Zuzugs von zum Teil nicht alphabetisierten Flüchtlingen an seine Grenzen.

Laut Plakolm darf Österreich mit dem Antrag und einer entsprechenden Verordnung vom EU-Asylrecht abweichen. Die neue Sonderregelung kann durch Verordnung der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats bei entsprechender Überlastung der Systeme anwendbar gemacht werden und wird befristet bis Ende September 2026 eingeführt. Begleitend soll ein Kontingente-System erarbeitet werden, mit dem künftig das Ausmaß des Familiennachzugs begrenzt werden soll.

(Redaktionelle Hinweise: GRAFIK 446-25, Format 88 x 90 mm) bei/cts/aku

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