10.12.2024 11:18:00

Budget - Am 1. Jänner tritt automatisches Budgetprovisorium in Kraft

Nachdem sich die Regierungsverhandlungen wohl ins kommende Jahr ziehen, droht für das kommende Jahr ein automatisches Budgetprovisorium. Eigentlich muss die Bundesregierung laut Verfassung spätestens zehn Wochen vor Jahresende dem Nationalrat einen Budgetentwurf für das folgende Jahr vorlegen. Wegen der Nationalratswahl und den laufenden Koalitionsverhandlungen ist dies bisher nicht passiert, weshalb mit 1. Jänner ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft treten wird.

Ein automatisches Budgetprovisorium ist eine in der Verfassung vorgesehene Notlösung, um ein Weiterfunktionieren der Verwaltung sicherzustellen und eine Zahlungsunfähigkeit des Staates zu verhindern. In diesem Falle wird das Budget des Vorjahres fortgeschrieben, indem die gesetzlichen Obergrenzen des letzten Bundesfinanzgesetzes weiter gelten. Eine Einschränkung besteht allerdings darin, dass der Bund neue Finanzschulden nur bis zur Hälfte der für 2024 genehmigten Höchstbeträge aufnehmen darf.

Schulden-Obergrenze schon vor Jahresmitte erreicht

Durch diese Schulden-Obergrenze ist die Dauer des automatischen Budgetprovisoriums faktisch zeitlich begrenzt. Laut Budgetdienst des Parlaments wird diese Grenze in der Regel schon vor der Jahresmitte vollständig ausgeschöpft. Der für 2025 maßgebliche Höchstbetrag ergibt sich demnach aus den 2024 mit 114,4 Mrd. Euro veranschlagten Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden.

Das ab 1. Jänner geltende automatische Budgetprovisorium kann jederzeit durch ein gesetzliches Provisorium oder ein neues Bundesfinanzgesetz außer Kraft gesetzt werden. Da es bis zur Vorlage eines neuen Budget der künftigen Regierung wohl noch einige Monate dauern dürfte, könnte der Nationalrat vorübergehend ein gesetzliches Budgetprovisorium beschließen, um mehr Flexibilität zu garantieren. Das Provisorium kann dabei entweder von den Abgeordneten (per Initiativantrag) oder als Regierungsvorlage eingebracht werden.

Nach der letzten Nationalratswahl 2019 trat etwa mit 1. Jänner 2020 ebenfalls ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft. Drei Tage nach der Angelobung der türkis-grünen Regierung wurde im Nationalrat ein gesetzliches Budgetprovisorium beschlossen. Nötig war dies auch wegen der gleichzeitig beschlossenen neuen Ressortverteilung, damit den neuen Ministerien Budgetmittel zugewiesen werden konnte. Mit dem gesetzlichen Budgetprovisorium wird auch die Schulden-Obergrenze aufgehoben. Oft wird nach Verzögerungen in Wahljahren von der neuen Regierung das Budget im Frühjahr in Form eines Doppelbudgets - für das laufende und des kommende Jahr - vorgelegt. 2020 entschied man sich dagegen, extrem erschwert wurde die Budgeterstellung anschließend dann durch die massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie.

jeg/cts

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