28.10.2022 17:03:00

COFAG-Geschäftsführer: Überförderung mangels Spielräume nicht möglich

--------------------------------------------------------------------- AKTUALISIERUNGS-HINWEIS Neu: Gespräch mit COFAG-Geschäftsführern in den Absätzen 1-6 ---------------------------------------------------------------------

Aus Sicht der beiden COFAG-Geschäftsführer hat die Finanzierungsagentur ihren Zweck erfolgreich erfüllt. Dieser habe darin bestanden, in der Coronakrise rasch Hilfen und Garantien für Unternehmen bereitzustellen. Den Prüfbericht des Rechnungshofes (RH) würden sie aber sehr ernst nehmen. Sämtliche Empfehlungen des RH an die COFAG seien daher bereits umgesetzt worden, betonte Co-Geschäftsführer Marc Schimpel im Gespräch mit der APA.

Der Rechnungshof kritisierte in seinem Prüfbericht unter anderem, dass die Ausgestaltung des Fixkostenzuschusses I zu Mehrauszahlungen von bis zu 117 Mio. Euro geführt hätte. Dieses Förderdesign sei aber so vom Verordnungsgeber vorgegeben gewesen, räumten die Geschäftsführer ein. Daran habe man sich auch gehalten, denn Abweichungen wären nicht verordnungskonform gewesen. Die Rechnungsprüfer hatten ein "beträchtliches Überförderungspotenzial" bei Konzernen verortet, weil jedes konzernmäßig verbundene Unternehmen gesondert Zuschüsse beantragen konnte. Eine Ungleichbehandlung von Konzernen und kleinen Unternehmen sei von der Verordnung nicht vorgesehen gewesen und hätte potenziell zu Klagen geführt, argumentierten die Geschäftsführer. "Wir hatten überhaupt keine Spielräume für Überförderungen", sagte Schimpel. "Wir haben ordnungsgemäß ausgezahlt und so genau geprüft wie wir konnten."

Die Beantwortung der Frage, warum es überhaupt einer weiteren Förderstelle für die Abwicklung von Wirtschaftshilfen bedarf, stünde ihnen als Geschäftsführer nicht zu, sondern liege beim Finanzministerium. Der Rechnungshof hatte in seinem Prüfungsbericht vor möglichen Doppelgleisigkeiten im Bereich der Wirtschaftsförderungen des Bundes gewarnt, wenn die COFAG dauerhaft etabliert werde. Aber: Die Auflösung der COFAG mit Pandemieende, spätestens aber Mitte 2026, sei von Anfang an klar gewesen, räumten die Geschäftsführer ein. Das bisher gesammelte Wissen sei sorgfältig dokumentiert worden und werde daher auch nicht verloren gehen, versicherten sie. Eine der offenen Aufgaben der COFAG seien nun Rückforderungen im dreistelligen Millionenbereich abzuwickeln, großes Thema dabei seien Bestandszinsen.

Auch gerade weil die Förderstelle nur auf Zeit gegründet wurde, habe man vermehrt auf externe Prüfer zurückgegriffen. Potenzielle neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter habe man immer auf den Umstand hingewiesen, dass sie bei der COFAG "nicht in Pension gehen werden". Diese Aussicht habe die Suche nach qualifiziertem Personal freilich erschwert.

Bis 30. September 2022 hat die COFAG laut eigenen Angaben insgesamt 58 Mio. Euro für externe Prüfer und andere externe Dienstleistungen ausgegeben. Demgegenüber standen aber 340 Mio. Euro an Einsparungen, führten die Geschäftsführer ins Treffen. Durch die ordnungsgemäße Kontrolle der Anträge, habe man Auszahlungen in dieser Höhe vermieden.

Auf die anfänglichen Kosten von 125.000 Euro für einen externen Protokollführer angesprochen, räumte Schimpel ein, dass sich dieser nicht nur um die Schriftführung, sondern als Gesellschaftsrechtsexperte ebenso um die rechtlichen Implikationen der Protokolle gekümmert habe. Außerdem sei die Wortprotokollierung auf Wunsch des Aufsichtsrates erfolgt und aus Transparenzgründen durchaus begrüßenswert gewesen.

Aus dem Finanzministerium heißt es bezüglich des Rechnungshof-Endberichts zur COFAG, dass die Empfehlungen aktuell evaluiert oder bereits teilweise umgesetzt wurden. So seien die Wirtschaftshilfen im Laufe der Pandemie immer wieder angepasst und in ihrer Treffsicherheit verbessert worden. Hilfen, die zu Unrecht bezogen wurden, sollen zurückgefordert werden.

Durch die bereits erfolgte Kontrolltätigkeit der COFAG seien im Zusammenspiel mit der Finanzverwaltung dem Steuerzahler bisher über 300 Mio. Euro an reduzierten Auszahlungsbeträgen eingespart worden. Zudem evaluiere seit Ende 2021 die Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen die Richtigkeit bezogener COVID-Hilfen nach dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz. Das Finanzamt für Großbetriebe prüfe in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt die ausbezahlten Wirtschaftshilfen.

Das Finanzministerium appelliert daher an alle Unternehmerinnen und Unternehmer, zu hoch bezogene Hilfen rechtzeitig und freiwillig zurückzubezahlen und zu melden. Das unrechtmäßige Beziehen von Corona-Hilfen würde "konsequent geahndet".

Das Finanzministerium verwies außerdem auf seine Transparenzdatenbank zu Corona-Hilfen, die seit gestern, Donnerstag, online ist. Alle Hilfen über 10.000 Euro, die von der COFAG abgewickelt wurden, seien dort öffentlich einsehbar. In diesem Zusammenhang werde 2023 auch ein Schwerpunkt auf Corona-Förderungen bei Finanzkontrollen gelegt.

sag/tpo

WEB https://www.cofag.at/

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