Nach öffentlichem Druck 06.05.2016 20:38:40

Commerzbank nimmt umstrittene Dividendengeschäfte unter die Lupe

Eine Sprecherin des Geldhauses teilte am Freitagabend auf Anfrage mit, die Bank habe Ende 2015 eine freiwillige Untersuchung zu so genannten Cum-Ex-Aktiengeschäften seit 2003 eingeleitet. "Dabei steht die Bank im engen Austausch mit den Behörden und übermittelte bereits proaktiv einen ersten Zwischenbericht an die Steuerbehörden", erklärte die Sprecherin.

Sie reagierte damit auf einen Bericht des "Handelsblatt" (Montagausgabe), wonach die Bank zumindest bis ins Jahr 2008 solche Geschäfte abgewickelt habe. Das Blatt beruft sich dabei auf Finanzkreise. Einen Zwischenbericht der Prüfungsgesellschaft PwC, in dem in einzelnen Fällen solche Cum-Ex-Transaktionen nachgewiesen worden seien, habe die Commerzbank mittlerweile an die Staatsanwaltschaft übergeben, schreibt die Zeitung weiter. Diese Information wollte die Sprecherin nicht kommentieren.

Es geht um Aktiengeschäfte rund um den Dividenden-Stichtag, an dem ein Unternehmen seinen Eigentümern ihren Anteil am Gewinn auszahlt. Dabei wechseln Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Anspruch auf Dividende den Besitzer. Dabei arbeiteten Banken und Investoren mit sogenannten Leerverkäufen: Papiere wurden also verkauft, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert. Die zeitliche Differenz nutzten Investoren dann rund um die Dividendenzahlung aus. Die Wertpapiere wurden rasch zwischen Beteiligten hin- und hergeschoben. Das führte dazu, dass Investoren Steuerbescheinigungen für Kapitalertragsteuern auf Dividendenerlöse bekamen, die so gar nicht gezahlt wurden. Dennoch wurden sie mehrfach beim Fiskus geltend gemacht. In der Vergangenheit waren bereits mehrere Geldhäuser wegen solcher Geschäfte ins Visier von Ermittlern geraten.

Für Aufregung hatten erst vor wenigen Tagen Berichte über umstrittene Aktiendeals gesorgt, mit denen der deutsche Staat um Milliarden geprellt worden sein soll. Die Commerzbank soll sich bei sogenannten Cum-Cum-Geschäften besonders hervorgetan haben, wie Recherchen von "Handelsblatt", Bayerischem Rundfunk, "Washington Post" und dem New Yorker Recherchebüro ProPublica ergaben. Finanzchef Stephan Engels hatte indes bekräftigt, die Bank habe sich an geltende Gesetze gehalten.

Bei Cum-Cum-Geschäften werden von ausländischen Anlegern gehaltene Anteile kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Anteilseigner übertragen, etwa an Banken. Diese können sich dann anders als die ausländischen Investoren die Kapitalertragssteuer anrechnen beziehungsweise erstatten lassen. Danach werden die Aktien samt Dividende zurückgereicht, die gesparte Steuer wird geteilt.

FRANKFURT (dpa-AFX) -

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