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18.11.2025 16:29:00
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CSRD: Regierung setzt EU-Richtlinie mit Verspätung um
Mit einiger Verspätung setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in nationales Recht um. Seit September 2024 lief wegen der fehlenden Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich sowie eine Reihe andere Länder. In dem am Dienstag vom Ministerrat verabschiedeten Entwurf wurden gleich jene neuen Vereinfachungen, die im Frühjahr auf EU-Ebene beschlossen wurden, eingebaut.
Demnach sollen die CSRD-Regeln für mittelgroße und kleine Unternehmen nun EU-weit erst zwei Jahre später als geplant schlagend werden. Diese Erleichterung für die Unternehmen wurde im Rahmen des sogenannten "Omnibus I"-Pakets der EU-Kommission festgehalten. Die CSRD in ihrer ursprünglichen Form hätte bereits bis Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
spo/tsk
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