21.04.2015 14:37:38
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DDV: Gesetzesvorhaben zum Unterlassungsklagengesetz ist europarechtswidrig
Bereits im August vergangenen Jahres hatten der DDV und weite Kreise der Wirtschaft den damaligen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) für ein "Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts" öffentlich kritisiert. Ziel soll es sein, den Schutz der Verbraucher im Bereich Datenschutz zu verbessern. Den Kern des Entwurfes macht Art. 3 aus, wonach im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) ein Verbandsklagerecht im Bereich des Datenschutzrechts geschaffen werden soll. Dadurch wäre es künftig Verbraucherverbänden möglich, Datenschutzverstöße gerichtlich geltend zu machen.
Der DDV lehnt den Regierungsentwurf insbesondere ab, weil dieser eine systemwidrige Vermischung von Verbraucher- und Datenschutzrecht vorsieht und dadurch die europarechtlichen Vorgaben verletzt werden. DDV-Präsident Patrick Tapp bringt seine Kritik erneut zum Ausdruck: "Die Einführung eines Verbandsklagerechts bei Datenschutzverstößen widerspricht klar europäischem Recht - denn die sowohl maßgebliche als auch zwingende Datenschutzrichtlinie sieht ein solches nicht vor. Wir sehen aber diesbezüglich auch keinen Bedarf, da die Datenschutzbehörden erfolgreich ihren Dienst tun". Auch vor dem Hintergrund des in Brüssel laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist ein nationalstaatlicher Alleingang aus Sicht des DDV nicht nur überflüssig, sondern das absolut falsche Signal zum falschen Zeitpunkt.
Tapp weiter: "Eine parallele Zuständigkeit von Daten- und Verbraucherschützern für Datenschutzangelegenheiten führt ohne jede Not zu einer Rechtswegspaltung und damit zu hoher Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen. Der Königsweg wäre, die Aufsichtsbehörden und die Selbstkontrolle der Wirtschaft zu stärken, anstatt die Aufgabe auf private Interessenverbände abzuwälzen".
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