03.07.2007 14:30:00
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Deutsche Bank lehnt Vergleich im WVV-Prozess ab - ddp.djn
WÜRZBURG (Dow Jones)--Im Zivilprozess um die Millionenverluste aus so genannten Zins-Swap-Geschäften zwischen den Würzburger Verkehrs- und Versorgungsbetrieben (WVV) und der Deutschen Bank AG ist der erste Verhandlungstag ohne konkretes Ergebnis geblieben. Nach Verlusten durch den Abschluss riskanter Zins-Spekulationsgeschäfte fordert das städtische Unternehmen WVV rund 2,6 Mio EUR Rückzahlung und Schadensersatz von der Deutschen Bank. Das Würzburger Landgericht hörte sich am Dienstag die Argumente beider Parteien an und mühte sich danach, einen außergerichtlichen Vergleich zu erreichen, wie die Nachrichtenagentur ddp.djn berichtet. Bei den Vertretern des Kreditinstituts bissen die Richter jedoch auf Granit. "Heute ist dafür nicht der geeignete Zeitpunkt", sagte Rechtsanwalt Christian Duve, der die Deutsche Bank vertritt. Die Millionenverluste sind dem Würzburger Kommunalunternehmen durch den Abschluss so genannter Zins-Swaps entstanden. Um die Zinslast von Darlehen zu senken, wird bei diesen risikoreichen Geschäften auf die künftige Entwicklung der Zinsen spekuliert. Bei der WVV habe man aufgrund der mangelhaften Beratung durch die Deutsche Bank nicht erkennen können, dass es sich um extrem riskante Spekulationen mit der Möglichkeit eines Totalverlustes handelte, so WVV-Anwalt Jochen Weck vor Gericht: "Das war eine fünfjährige Fußfessel, aus der man nicht mehr herauskommt. Das Risiko wurde verschleiert." Dabei hatte das Versorgungsunternehmen im Vorfeld eigens einen Beratervertrag mit der Deutschen Bank abgeschlossen, um die Risiken ihrer Zins-Engagements zu überprüfen und Empfehlungen abzugeben. "Man muss sich schon fragen, ob man ein Produkt empfehlen darf, das sich für den Kunden überhaupt nicht eignet", sagte Richter Reinhold Emmert. Das Gericht machte allerdings auch deutlich, dass nach seiner Auffassung auch die WVV-Verantwortlichen ein nicht unerhebliches Mitverschulden an den Verlusten trifft. So sah das auch die Deutsche Bank. "Auf der Seite der WVV waren keine Laien, sondern absolute Finanzprofis. Es ist sonderbar, dass man jetzt so tut, als hätte man nichts verstanden", sagte Deutsche-Bank-Anwalt Duve. Das kommunale Unternehmen habe sogar abgelehnt, die eigene Belastung nach oben zu begrenzen, weil dann der mögliche Ertrag niedriger ausgefallen wäre. Insgesamt habe die WVV elf Swap-Geschäfte mit der Deutschen Bank und anderen Kreditinstituten abgeschlossen, wolle jetzt aber nur diejenigen für unwirksam erklären lassen, bei denen sie Verluste eingefahren habe, kritisierte er. Im Gespräch mit den Parteien deuteten die Richter am Dienstag an, dass die Deutsche Bank nach aktuellem Stand des Verfahrens im Falle einer Verurteilung wohl weniger als die Hälfte des geltend gemachten Schadens bezahlen müsste. Sie erwarte aber noch "immense Beweis- und Bewertungsprobleme, das Ergebnis ist offen", sagte die Vorsitzende Richterin Helga Twardzik. Doch auch durch den Hinweis, es müssten in der Beweisaufnahme möglicherweise interne Zahlen der Deutschen Bank offen gelegt werden, ließ sich die Abordnung des Kreditinstituts nicht zu Vergleichsverhandlungen bewegen. Wann der Prozess fortgesetzt wird, ist noch nicht bekannt. Für die Deutsche Bank steht in dem Prozess weit mehr auf dem Spiel als die geforderten 2,6 Mio EUR Schadenersatz: Sollte das städtische Unternehmen vor dem Landgericht erfolgreich sein, muss das Kreditinstitut mit Klagen weiterer Kommunen rechnen.DJG/ddp/jhe
(END) Dow Jones Newswires
July 03, 2007 08:28 ET (12:28 GMT)
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