08.12.2005 15:30:00

DGAP-Ad hoc: Jagenberg AG

Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

Joint Venture

Jagenberg AG: Andritz und Jagenberg gründen Joint Venture

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Krefeld, 8. Dezember 2005. Wie in der Ad-hoc-Meldung vom 18. November 2005
veröffentlicht, beabsichtigt der Technologiekonzern Andritz gemeinsam mit der
in Deutschland börsennotierten Jagenberg AG die Gründung eines Joint Venture-
Unternehmens (JV). Gegenstand des JV ist der Betrieb der Geschäftsbereiche
Papier und Nonwoven der Eduard Küsters Maschinenfabrik mit Sitz in Krefeld.
Andritz wird sich zu 60% an dem JV beteiligen und die industrielle Führung
übernehmen. Ein entsprechender Kaufvertrag wurde unterzeichnet. Das
Inkrafttreten ist an die Genehmigung durch die relevanten
Kartellrechtsbehörden gebunden.

Jagenberg AG
Kempener Allee 30
47803 Krefeld
Deutschland

ISIN: DE0006212038; DE0006212004
WKN: 621203
Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf; Open Market in Frankfurt; Freiverkehr
in Berlin-Bremen und Stuttgart

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 08.12.2005
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