05.10.2017 08:51:26
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DGAP-Ad hoc: M1 Kliniken AG
DGAP-Ad-hoc: M1 Kliniken AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung M1 Kliniken AG schließt Kapitalerhöhung erfolgreich ab. Die Gesellschaft hat ihr Grundkapital unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 um EUR 1.500.000,00 auf EUR 16.500.000,00 durch Ausgabe von insgesamt 1.500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2017 gewinnberechtigt. Die Kapitalerhöhung wurde in der maximal möglichen Höhe durchgeführt. Der vom Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegte Platzierungspreis betrug EUR 11,00 je Aktie. Aufgrund der hohen Nachfrage wurden die neuen Aktien im Rahmen eines beschleunigten Privatplatzierungsverfahrens an institutionelle Investoren verkauft. Aus der Kapitalerhöhung fließt der M1 Klinken AG - vorbehaltlich der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister - ein Bruttoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 16.500.000,00 zu. Die neuen Aktien sollen prospektfrei in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Standard) einbezogen werden. Die Lieferung und Abrechnung der neuen Aktien findet voraussichtlich am 11.10.2017 statt. Die Kapitalerhöhung wurde von der B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA begleitet. Die M1 Kliniken AG beabsichtigt, den Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung zur Finanzierung weiterer Wachstumsinvestitionen sowie insbesondere auch zur Finanzierung des Aufbaus weiterer M1 Med-Beauty-Standorte zu verwenden. Wichtige Hinweise: Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe bzw. Veröffentlichung in den USA (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine derartige Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, bestimmt. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Dieses Dokument ist insbesondere kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der M1 Kliniken AG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten. Dieses Dokument richtet sich in den Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftsraums, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben, ausschließlich an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Richtlinie 2010/73/EU) nebst allen relevanten Umsetzungsmaßnahmen in den relevanten Mitgliedsstaaten. Sprache: Deutsch Telefon: +49(0)30-887086225 Kontakt: Patrick Brenske, Vorstand Corporate Communications E-Mail: ir@m1-kliniken.de
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Börsen: | Freiverkehr in Düsseldorf, Stuttgart; Open Market (Basic Board) in Frankfurt |
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