02.06.2016 17:52:51
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DGAP-Ad hoc: Vtion Wireless Technology AG
Vtion Wireless Technology AG / Schlagwort(e): Sonstiges
02.06.2016 17:52
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-Hoc-Mitteilung
Vtion Wireless Technology AG entscheidet sich, den Antrag auf den Wechsel
vom Prime Standard in den General Standard des Regulierten Marktes zu
stellen
Frankfurt, 2. Juni 2016. Die Aktien der Vtion Wireless Technology AG
(Segment Prime Standard, ISIN: DE000CHEN993, WKN: CHEN) sind derzeit zum
Wertpapierhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und
gleichzeitig im Untersegment des Regulierten Marktes mit zusätzlichen
Pflichten zugelassen, die sich aus der Einbeziehung ergeben (Prime
Standard).
Heute hat der Vorstand der Vtion Wireless Technology AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, den Widerruf der Zulassung zum Prime Standard zu beantragen. Die Zulassung der Aktien der Vtion Wireless Technology AG zum Regulierten Markt (General Standard) soll davon zunächst unberührt bleiben.
Der Widerruf der Zulassung wird innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung im Internet (www.deutsche- boerse.com) durch die Geschäftsführung der Deutschen Börse wirksam.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Kirchhoff Consult AG Andreas Friedemann, tel.: +49 40 60 91 86 50, andreas.friedemann@kirchhoff.de oder besuchen Sie unsere Website auf: www.vtion.de
Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben; sie beruhen stattdessen auf Vtions derzeitigen Ansichten und Erwartungen und die diesen zugrundeliegenden Annahmen hinsichtlich in der Zukunft liegender Ereignisse. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß zahlreichen Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Der Eintritt jeder dieser Risiken und Unsicherheiten sowie das Herausstellen der Unrichtigkeit der Annahmen, auf welchen die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, könnte zu erheblich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichenden Ergebnissen führen. Vtion übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Jegliche zukunftsgerichtete Aussage bezieht sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht wird.
02.06.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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