22.03.2018 17:39:40
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DGAP-Adhoc: Deutsche Rohstoff AG beschließt die Begebung von Wandelschuldverschreibungen
Deutsche Rohstoff AG beschließt die Begebung von Wandelschuldverschreibungen
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DGAP-Ad-hoc: Deutsche Rohstoff AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Deutsche Rohstoff AG beschließt die Begebung von Wandelschuldverschreibungen
22.03.2018 / 17:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Deutsche Rohstoff AG beschließt die Begebung von Wandelschuldverschreibungen
Nicht zur unmittelbaren oder mittelbaren Verbreitung, Veröffentlichung oder
Verteilung in den oder in die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada,
Südafrika oder Japan oder anderen Hoheitsgebieten, in denen die Verteilung
oder Veröffentlichung rechtswidrig ist.
Mannheim. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG ("Deutsche Rohstoff" oder
"Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,
nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen im
Gesamtnennbetrag von bis zu ca. 14,5 Mio. EUR und mit einer Laufzeit bis zum
29. März 2023 zu emittieren. Die Wandelschuldverschreibungen sind anfänglich
in bis zu 506.307 neue beziehungsweise bestehende auf den Namen lautende
Stammaktien der Deutsche Rohstoff wandelbar. Das Bezugsrecht der Aktionäre
ist ausgeschlossen.
Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 5 Jahren und werden
zu 100% ihres Nennbetrages in Höhe von 1.000,00 EUR je
Wandelschuldverschreibung begeben und, sofern sie nicht vorab gewandelt oder
zurückgekauft und eingezogen wurden, bei Endfälligkeit zum Nennbetrag nach
den Vorgaben der Anleihebedingungen zurückgezahlt. Der Kupon der
Wandelschuldverschreibungen wird zwischen 3,125% und 3,625% per annum liegen
und wird jährlich nachträglich zahlbar sein. Der Wandlungspreis beträgt
28,00 EUR bis 28,50 EUR. Der Zinssatz und der anfängliche Wandlungspreis
werden zeitnah im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens durch
die ICF BANK AG als Sole Lead Manager und Sole Bookrunner ermittelt. Der
Gesamtnennbetrag errechnet sich nach Festsetzung der vorgenannten Parameter.
Die Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich am oder um den 29.
März 2018 begeben und sollen im Anschluss daran in den Handel im Open Market
(Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.
Gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen ist die Deutsche
Rohstoff berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen zum Nennwert (zuzüglich
aufgelaufener Zinsen) am oder nach dem 29. März 2019 zu kündigen, wenn der
Kurs der Stammaktien während eines bestimmten Zeitraums 130% des dann
gültigen Wandlungspreises übersteigt, oder, wenn nur noch höchstens 20% des
ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrages der Wandelschuldverschreibungen
ausstehen.
Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen
Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien, Südafrika und Japan oder sonstigen Ländern, in denen das Angebot
oder der Verkauf von Wertpapieren gesetzlichen Beschränkungen unterliegt,
angeboten. Das Mindestzeichnungsvolumen je Investor beträgt 100.000,00 EUR.
Den Nettoemissionserlös beabsichtigt die Deutsche Rohstoff für die
umfassende Wachstumsfinanzierung der Gesellschaft im Öl & Gas Bereich in den
USA zu verwenden.
WICHTIGER HINWEIS
NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER
JAPAN ODER ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN, ODER GEGENÜBER PERSONEN IN
RECHTSORDNUNGEN, DENEN GEGENÜBER DIE VERTEILUNG RECHTSWIDRIG IST.
Diese Ad hoc-Mitteilung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht
und enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur
Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und
sollte nicht so ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt
es kein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen. Ein Prospekt wird im
Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen nicht erstellt. Die
Schuldverschreibungen dürfen in Rechtsordnungen nicht unter Umständen
öffentlich angeboten werden, unter denen die Emittentin der
Schuldverschreibungen in der betreffenden Rechtsordnung einen Prospekt oder
eine Angebotsunterlage für die Schuldverschreibungen erstellen oder
registrieren lassen muss.
Die Verteilung dieser Ad hoc-Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der
Schuldverschreibungen in bestimmten Rechtsordnungen können gesetzlich
eingeschränkt sein. Personen, die diese Ad hoc-Mitteilung lesen, sollten
sich selbst über derartige Einschränkungen informieren und diese beachten.
Diese Ad hoc-Mitteilung stellt nicht ein Angebot zum Verkauf oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und
werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung
(das "Wertpapiergesetz") oder nach dem Recht eines Bundesstaats der
Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne
Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen
einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes
nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die
Schuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten.
Diese Ad hoc-Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht
in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das
Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem
Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten
nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen
übermittelt werden. Die Schuldverschreibungen werden im Vertrauen auf
Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der
Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.
Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie
umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich
ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im
Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im
vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die Richtlinie
2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der Richtlinie
2010/73/EU).
Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an Anleger mit
Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (nachfolgend als "Order" bezeichnet) fallen, und
Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der
Order fallen, und alle Personen, an die sie in sonstiger Weise rechtmäßig
verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als "qualifizierte
Personen" bezeichnet). Die Schuldverschreibungen stehen nur qualifizierten
Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede
Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu
erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen,
die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick
oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.
Mannheim, 22. März 2018
Die Deutsche Rohstoff identifiziert, entwickelt und veräußert attraktive
Rohstoffvorkommen in Nordamerika, Australien und Europa. Der Schwerpunkt
liegt in der Erschließung von Öl- und Gaslagerstätten in den USA. Metalle
wie Gold, Kupfer, Seltene Erden, Wolfram und Zinn runden das Portfolio ab.
Weitere Informationen unter www.rohstoff.de
Kontakt
Deutsche Rohstoff AG
Dr. Thomas Gutschlag, CEO
Tel. +49 621 490 817 0
info@rohstoff.de
WKN A0XYG7
ISIN DE000A0XYG76
Listing Frankfurt Scale (Open Market)
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22.03.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Rohstoff AG
Q7, 24
68161 Mannheim
Deutschland
Telefon: 0621 490 817 0
Fax: 0621 490 817 22
E-Mail: gutschlag@rohstoff.de
Internet: www.rohstoff.de
ISIN: DE000A0XYG76, DE000A1R07G4,
WKN: A0XYG7, A1R07G
Indizes: Scale 30
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale),
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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