09.12.2015 13:43:40

DGAP-Adhoc: Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf

Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf

Fabasoft AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

09.12.2015 13:43

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein

Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Der Vorstand der Fabasoft AG (die "Gesellschaft") hat heute nach

Genehmigung durch den Aufsichtsrat beschlossen, von der Ermächtigung der

ordentlichen Hauptversammlung vom 06. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien

gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz

(AktG) Gebrauch zu machen. Es sollen Aktien der Gesellschaft bis zu einem

Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 2,0 Millionen (in

Worten: Zwei Millionen Euro) erworben werden. Auf Basis des derzeitigen

Kursniveaus (XETRA, Stand: 09. Dezember 2015) wären dies rund 4,3 % des

Grundkapitals der Gesellschaft.

Die Aktien können zu sämtlichen in der Ermächtigung der Hauptversammlung

vom 06. Juli 2015 genannten Zwecken verwendet werden.

Die zur Verfügung stehenden Barmittel der Gesellschaft können angesichts

des Zinsniveaus derzeit nicht zu einer attraktiven Rendite angelegt werden.

Zudem liegt das erzielbare Zinsniveau unter der historischen

Dividendenrendite der Gesellschaft.

Der Aktienrückkauf soll unter Führung einer Bank durchgeführt werden, die

ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig

und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Erwerb erfolgt dabei

über die Börse unter Beachtung der kapitalmarktrechtlichen Vorgaben,

derzeit insbesondere den in der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22.

Dezember 2003 vorgesehenen Handelsbedingungen und weiteren

Erwerbsbeschränkungen sowie Veröffentlichungspflichten.

Das Rückkaufprogramm soll voraussichtlich am 2. Januar 2016 beginnen und

auf unbestimmte Zeit laufen, jedoch längstens bis 6. Januar 2018. Das

Rückkaufprogramm wird beendet, sobald das festgelegte maximale

Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) in Höhe von EUR 2,0 Millionen

erreicht ist, sofern es nicht vorher durch Beschluss des Vorstands beendet

wird.

Weitere Einzelheiten werden von der Gesellschaft vor Beginn des

Rückkaufprogramms veröffentlicht. Die Gesellschaft wird zudem nach Beginn

des Programms regelmäßig über den Aktienrückkauf unter www.fabasoft.com,

Bereich "Investoren", informieren.

Die für Aktienrückkäufe zu verwendenden Mittel werden die zur Verfügung

stehenden Gewinne für Dividendenausschüttungen der Gesellschaft für das

Geschäftsjahr 2015/2016 verringern. Zudem wird die Schaffung eines

entsprechenden Gewinnvortrags zur Sicherung der Umsetzung notwendig.

Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters

Code

FAAS.DE)

Linz, 9. Dezember 2015

Leopold Bauernfeind, Mitglied des Vorstandes

E-Mail: Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com, Telefon: +43 732 60 61 62

09.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Fabasoft AG

Honauerstraße 4

4020 Linz

Österreich

Telefon: +43 732-606162-0

Fax: +43 732-606162-609

E-Mail: leopold.bauernfeind@fabasoft.com

Internet: www.fabasoft.com

ISIN: AT0000785407

WKN: 922985

Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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