28.04.2014 17:31:48
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DGAP-Adhoc: Maier + Partner AG: Bei der Maier+Partner AG ist folgender neuer Sachstand bekanntzugeben
Maier + Partner AG: Bei der Maier+Partner AG ist folgender neuer Sachstand bekanntzugeben
Maier + Partner AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Rechtssache
28.04.2014 17:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bei der Maier+Partner AG ist folgender neuer Sachstand bekanntzugeben
- Das Registergericht Stuttgart hat die Hauptversammlungsbeschlüsse vom
21.02.2014, insbesondere den Kapitalerhöhungsbeschluss,
zwischenzeitlich eingetragen
- Die Verhandlungen mit dem einbringenden Unternehmer gestalten sich
positiv
- Die Durchführung der Kapitalerhöhung mit weiteren Investoren wird
derzeit vorbereitet
- Ein Aktionär hat Anfechtungsklage gegen einige Beschlüsse der
Hauptversammlung vom 21.02.2014 eingereicht
Die schon in einer früheren Mitteilung aufgeführten begonnenen
Verhandlungen mit dem Unternehmer und Investor befinden sich in der
Endphase. Es wird derzeit definiert, welches Produktportfolio eingebracht
werden soll und die weiteren gegenseitigen Bedingungen. Sobald der
Vorvertrag darüber unterzeichnet ist, wird hierüber separat berichtet. Die
rechtlich notwendigen Schritte zur Einbringung sind definiert und werden
hinsichtlich der Termine und Durchführenden detailliert geplant.
Das Registergericht hat in der Zwischenzeit die auf der Hauptversammlung
vom 21.02.2014 beschlossene Kapitalerhöhung mit Bezugsrechte ins
Handelsregister eingetragen Die Vorbereitungen für die Durchführung der
Kapitalerhöhung laufen. Diese soll noch in dieser Jahreshälfte
abgeschlossen sein.
In diesem Jahr soll auch noch eine außerordentliche Hauptversammlung
einberufen werden, um die entsprechenden Beschlüsse zu fassen, für die
geplante Einbringung über eine Sachkapitalerhöhung und die notwendige
Umgestaltung der Maier+Partner AG.
Erste Vorverhandlungen zum Verkauf der vorhandenen Tochtergesellschaften
werden geführt. Ziel ist es, sowohl dadurch die Liquidität zu erhöhen als
auch Hemmnisse für Investoren durch Altlasten und für die Fortführung
unnötige Strukturen abzubauen.
Die Sanierung verläuft demnach weiter planmäßig und soll weiter um die auf
der noch diesjährigen stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung um
die Vorlage der geprüften Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2012 und
2013 mitsamt den entsprechenden Lageberichten ergänzt werden.
Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG haben wir mit heutigem Datum beim
Bundesanzeiger die Mitteilung zur Veröffentlichung eingereicht, dass ein
Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und Nichtigkeitsklage (249 AktG)
gegen Beschlüsse auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Februar 2014
erhoben hat. Im Übrigen wird auf die heutige Einreichung der Bekanntmachung
im Bundesanzeiger verwiesen.
Die Klage steht u.a. in Verbindung mit der Beschlussfassung der
Geltendmachung der Ersatzpflichten gegen diesen Aktionär, ihm nahestehende
Unternehmen und die Verhinderung einer erfolgreicher Sanierung der
Gesellschaft. Die Klage steht aus unserer Sicht demnach klar im privaten
Interessensbereich bzw. Sonderinteressen des klagenden Aktionärs und nicht
im Sinne der Überprüfung einer gesetzmäßigen Beschlussfassung.
Reutlingen, 28.04.2014
Maier+Partner AG
Vorstand
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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Maier + Partner AG
Söderblomstr. 19/1
72762 Reutlingen
Deutschland
Telefon:
Fax:
E-Mail: info@maier-und-partner.de
Internet: www.maier-und-partner.de
ISIN: DE000A1MMCY2
WKN: A1MMCY
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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