09.11.2018 11:37:17
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DGAP-CMS: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission Die Drägerwerk AG & Co. KGaA ('Dräger') wird einen Aktienrückkauf vornehmen. Im Zeitraum vom 13. November 2018 bis zum 23. November 2018 sollen bis zu 588.000 eigene Vorzugsaktien von Dräger zurückgekauft werden. Der Aktienrückkauf dient der Durchführung des vom Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG am 17. September 2018 beschlossenen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms. Bei einer ähnlichen Beteiligung der Mitarbeiter wie im Jahr 2017, würde Dräger für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm vermutlich weniger als 50.000 Vorzugsaktien am Kapitalmarkt erwerben. Nur wenn alle berechtigten Mitarbeiter im vollen Umfang an dem Programm teilnehmen, würden bis zu 588.000 Stück eigene Vorzugaktien zurückgekauft werden. Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personen gewährt werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, erfolgt der Rückkauf aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. April 2016, bis zu 10% des Grundkapitals an eigenen Aktien zurückzukaufen. Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien unabhängig und unbeeinflusst von Dräger trifft. Das Recht von Dräger, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt. Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission. Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden die Vorgaben der Safe-Harbour-Regelungen eingehalten. Für diejenigen Vorzugsaktien, die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworben werden, darf der Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) zusätzlich den am entsprechenden Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.draeger.com) in der Rubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den gesetzlichen Bestimmungen berichten. Lübeck, 9. November 2018 Der Vorstand Moislinger Allee 53-55 Disclaimer
09.11.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Drägerwerk AG & Co. KGaA |
Moislinger Allee 53-55 | |
23542 Lübeck | |
Deutschland | |
Internet: | www.draeger.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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