centrotherm photovoltaics AG
Blaubeuren
ISIN DE000A1TNMM9 ISIN DE000A1TNMN7 WKN A1TNMM WKN A1TNMN
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 23. Mai 2017, um 10.30 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr), am Hauptsitz der Gesellschaft, Johannes-Schmid-Str. 8 in 89143 Blaubeuren, ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts
für die centrotherm photovoltaics AG und des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2016
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht
des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen,
Letzteres, soweit die prüferische Durchsicht beauftragt wird.
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5. |
Beschlussfassung über die Änderung der Firma und Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Die Firma der Gesellschaft wird in 'centrotherm international AG' geändert.
Ziffer 1.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'1.1 Die Gesellschaft führt die Firma centrotherm international AG.'
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6. |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Die bestehende Satzungsbestimmung zum Nachweis des Anteilsbesitzes soll angepasst werden, da sich die Bestimmungen des Aktiengesetzes,
auf die bisher in der Satzung verwiesen wurde, geändert haben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Ziffer 14.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'14.1 |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
unter Beifügung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Der Nachweis
des Anteilsbesitzes hat durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache von dem depotführenden Institut erstellten
besonderen Nachweis zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung bezieht.'
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II. Weitere Angaben zur Einberufung
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig unter Beifügung eines besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher
oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 16.
Mai 2017 (24.00 Uhr), unter der nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
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centrotherm photovoltaics AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4035 H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: +49 (0)711/127-79264 E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de
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Der vorgenannte Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch das depotführende Institut zu erstellen und hat sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Versammlung, also auf Dienstag, 02. Mai 2017, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist Textform ausreichend.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die Eintrittskarte
ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs.
5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG
bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt.
Die Aktionäre werden gebeten, das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular zu verwenden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
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centrotherm photovoltaics AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0)89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder an, sich durch von der centrotherm photovoltaics AG benannte
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung. Soweit von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen ihnen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass sie keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen können. Aktionäre, die den
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das mit
der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, Faxnummer
oder E-Mail-Adresse bis Montag, 22. Mai 2017 (12.00 Uhr) zugehen.
Adressen für etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:
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centrotherm photovoltaics AG Investor Relations Hauptversammlung 2017 Johannes-Schmid-Str. 8 89143 Blaubeuren Telefax: +49 (0)7344/918-8665 E-Mail: investor@centrotherm.de
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Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Diese Einberufung und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung
im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der centrotherm
photovoltaics AG, Johannes-Schmid-Str. 8, 89143 Blaubeuren, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die
Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der ausliegenden Unterlagen erteilt.
Blaubeuren, im April 2017
centrotherm photovoltaics AG
Der Vorstand
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