23.05.2014 15:10:11
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DGAP-HV: Centrotherm Photovoltaics AG nach Kapitalherabsetzung
DGAP-HV: Centrotherm Photovoltaics AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.07.2014 in Ulm mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 08. Juli 2014, um 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr), in der Messe Ulm, Donausaal, Böfinger Straße 50, 89073 Ulm, ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts für die centrotherm photovoltaics AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 01. Juni bis 31. Dezember 2013
Der Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr 01. Juni bis 31. Dezember 2013, der den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013, den Lagebericht für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 01. Juni bis 31. Dezember 2013 enthält, sowie alle weiteren vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 01. Juni bis 31. Dezember 2013 am 26. März 2014 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 01. Juni bis 31. Dezember 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 01. Juni bis 31. Dezember 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 01. Juni bis 31. Dezember 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 01. Juni bis 31. Dezember 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung
Die in Ziffer 12 der Satzung geregelte Vergütung des Aufsichtsrats bedarf der inhaltlichen Anpassung, da sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem Wirksamwerden der von der Hauptversammlung vom 17. Dezember 2013 beschlossenen Satzungsänderung durch Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2014 zum einen aus sechs statt bisher drei Mitgliedern zusammensetzt und zum anderen aus seiner Mitte Ausschüsse bilden kann und auch gebildet hat. Daher stellt die geltende Satzungsregelung keine angemessene Grundlage mehr dar für die Vergütung der Tätigkeit der einzelnen Mitglieder im Aufsichtsrat und dessen Ausschüssen. Bei der Aufsichtsratsvergütung streben Vorstand und Aufsichtsrat eine pauschale Vergütung aller Aufsichtsratsmitglieder und einen Entfall der Sitzungsgelder an, um neben einer klaren Vergütungsregelung auch im Sinne der Gesellschaft mehr Planungssicherheit zu erlangen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
Ziffer 12.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Abschluss eines Geschäftsjahres eine jährliche pauschale Vergütung in Höhe von EUR 30.000 für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Die Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen wird zusätzlich pauschal mit EUR 10.000 für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit honoriert. Die Vergütung der Ausschusstätigkeit für ein Geschäftsjahr setzt voraus, dass das betreffende Aufsichtsratsmitglied in diesem Zeitraum an mindestens einer Sitzung, Telefonkonferenz oder Beschlussfassung eines Ausschusses persönlich teilgenommen hat. Die Vergütung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen ist in dieser Höhe erstmals für das Geschäftsjahr 2014 zu zahlen.'
b) Ziffer 12.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.'
5. Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 (01. Januar bis 31. Dezember 2014) sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten zu wählen, die vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft aufgestellt werden, letzteres, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 21.162.380 Stück. Sämtliche der ausgegebenen Aktien sind stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 21.162.380 Stimmen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung des in § 123 Abs. 3 Sätze 2, 3 und 5 AktG bestimmten Nachweises ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 01. Juli 2014 (24.00 Uhr), unter der nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
centrotherm photovoltaics AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4027/H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: +49 (0)711/127-79264 E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes gem. § 123 Abs. 3 AktG ist durch das depotführende Institut zu erstellen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf Dienstag, 17. Juni 2014, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist Textform ausreichend.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
centrotherm photovoltaics AG Investor Relations Hauptversammlung 2014 Johannes-Schmid-Str. 8 89143 Blaubeuren Telefax: +49 (0)7344/918-8665 E-Mail: investor@centrotherm.de
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder an, sich durch von der centrotherm photovoltaics AG benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen ihnen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass sie keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen können. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis Montag, 07. Juli 2014 (12.00 Uhr) zugehen.
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
§ 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 1.058.119 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 07. Juni 2014 (24.00 Uhr) zugehen. Sie können wie folgt adressiert werden:
centrotherm photovoltaics AG Vorstand Hauptversammlung 2014 Johannes-Schmid-Str. 8 89143 Blaubeuren
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern unterbreiten.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 23. Juni 2014 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft eingehen, werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung unverzüglich im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.
Gegenanträge werden - anders als Wahlvorschläge - nur dann zugänglich gemacht, wenn sie mit einer Begründung versehen sind.
Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:
centrotherm photovoltaics AG Investor Relations Hauptversammlung 2014 Johannes-Schmid-Str. 8 89143 Blaubeuren Telefax: +49 (0)7344/918-8665 E-Mail: investor@centrotherm.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
§ 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung ist jedem Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' abrufbar.
Informationen nach § 124a AktG
Diese Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der centrotherm photovoltaics AG, Johannes-Schmid-Str. 8, 89143 Blaubeuren, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt.
Blaubeuren, im Mai 2014
centrotherm photovoltaics AG
Der Vorstand
23.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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centrotherm photovoltaics AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.05.2014 15:10
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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centrotherm photovoltaics AG
Blaubeuren
ISIN DE000A1TNMM9
ISIN DE000A1TNMN7
WKN A1TNMM
WKN A1TNMN
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 08. Juli 2014, um 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr), in der Messe Ulm, Donausaal, Böfinger Straße 50, 89073 Ulm, ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts für die centrotherm photovoltaics AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 01. Juni bis 31. Dezember 2013
Der Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr 01. Juni bis 31. Dezember 2013, der den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013, den Lagebericht für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 01. Juni bis 31. Dezember 2013 enthält, sowie alle weiteren vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 01. Juni bis 31. Dezember 2013 am 26. März 2014 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 01. Juni bis 31. Dezember 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 01. Juni bis 31. Dezember 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 01. Juni bis 31. Dezember 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 01. Juni bis 31. Dezember 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung
Die in Ziffer 12 der Satzung geregelte Vergütung des Aufsichtsrats bedarf der inhaltlichen Anpassung, da sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem Wirksamwerden der von der Hauptversammlung vom 17. Dezember 2013 beschlossenen Satzungsänderung durch Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2014 zum einen aus sechs statt bisher drei Mitgliedern zusammensetzt und zum anderen aus seiner Mitte Ausschüsse bilden kann und auch gebildet hat. Daher stellt die geltende Satzungsregelung keine angemessene Grundlage mehr dar für die Vergütung der Tätigkeit der einzelnen Mitglieder im Aufsichtsrat und dessen Ausschüssen. Bei der Aufsichtsratsvergütung streben Vorstand und Aufsichtsrat eine pauschale Vergütung aller Aufsichtsratsmitglieder und einen Entfall der Sitzungsgelder an, um neben einer klaren Vergütungsregelung auch im Sinne der Gesellschaft mehr Planungssicherheit zu erlangen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
Ziffer 12.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Abschluss eines Geschäftsjahres eine jährliche pauschale Vergütung in Höhe von EUR 30.000 für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Die Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen wird zusätzlich pauschal mit EUR 10.000 für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit honoriert. Die Vergütung der Ausschusstätigkeit für ein Geschäftsjahr setzt voraus, dass das betreffende Aufsichtsratsmitglied in diesem Zeitraum an mindestens einer Sitzung, Telefonkonferenz oder Beschlussfassung eines Ausschusses persönlich teilgenommen hat. Die Vergütung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen ist in dieser Höhe erstmals für das Geschäftsjahr 2014 zu zahlen.'
b) Ziffer 12.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.'
5. Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 (01. Januar bis 31. Dezember 2014) sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten zu wählen, die vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft aufgestellt werden, letzteres, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 21.162.380 Stück. Sämtliche der ausgegebenen Aktien sind stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 21.162.380 Stimmen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung des in § 123 Abs. 3 Sätze 2, 3 und 5 AktG bestimmten Nachweises ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 01. Juli 2014 (24.00 Uhr), unter der nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
centrotherm photovoltaics AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4027/H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: +49 (0)711/127-79264 E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes gem. § 123 Abs. 3 AktG ist durch das depotführende Institut zu erstellen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf Dienstag, 17. Juni 2014, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist Textform ausreichend.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
centrotherm photovoltaics AG Investor Relations Hauptversammlung 2014 Johannes-Schmid-Str. 8 89143 Blaubeuren Telefax: +49 (0)7344/918-8665 E-Mail: investor@centrotherm.de
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder an, sich durch von der centrotherm photovoltaics AG benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen ihnen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass sie keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen können. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis Montag, 07. Juli 2014 (12.00 Uhr) zugehen.
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
§ 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 1.058.119 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 07. Juni 2014 (24.00 Uhr) zugehen. Sie können wie folgt adressiert werden:
centrotherm photovoltaics AG Vorstand Hauptversammlung 2014 Johannes-Schmid-Str. 8 89143 Blaubeuren
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern unterbreiten.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 23. Juni 2014 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft eingehen, werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung unverzüglich im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.
Gegenanträge werden - anders als Wahlvorschläge - nur dann zugänglich gemacht, wenn sie mit einer Begründung versehen sind.
Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:
centrotherm photovoltaics AG Investor Relations Hauptversammlung 2014 Johannes-Schmid-Str. 8 89143 Blaubeuren Telefax: +49 (0)7344/918-8665 E-Mail: investor@centrotherm.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
§ 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung ist jedem Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' abrufbar.
Informationen nach § 124a AktG
Diese Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der centrotherm photovoltaics AG, Johannes-Schmid-Str. 8, 89143 Blaubeuren, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt.
Blaubeuren, im Mai 2014
centrotherm photovoltaics AG
Der Vorstand
23.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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